UBS stellt bei der Altersreform Benachteiligung der Jungen fest

Das Reform-Paket «Altersvorsorge 2020» verbessert gemäss einer Studie der UBS zwar die Finanzierung der Renten und stabilisiert damit das ganze System. Gleichzeitig verstärke die Reform jedoch die Ungleichbehandlung der Generationen.

Das Reform-Paket «Altersvorsorge 2020» verbessert gemäss einer Studie der UBS zwar die Finanzierung der Renten und stabilisiert damit das ganze System. Gleichzeitig verstärke die Reform jedoch die Ungleichbehandlung der Generationen.

Das ist das Fazit, dass die Grossbank UBS in einer Studie zieht sowohl zur Reform der 1. wie der 2. Säule. Bei der AHV, der 1. Säule, sorgten zwar die Erhöhung des Rentenalters der Frauen wie die Anhebung der Mehrwertsteuer dafür, dass sich die Finanzierungslücke der AHV um rund einen Fünftel schliesst.

Die Sanierungslast werde jedoch hauptsächlich der jüngeren Generation aufgebürdet, während die Jahrgänge, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, durchschnittlich sogar bessergestellt würden.

Das gleiche stellt die Grossbank auch bei der Reform der 2. Säule fest. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes könne zwar die finanzielle Stabilität der Pensionskassen verbessert werden. Durch den Besitzstandsschutz und die nach der Reform zu hohen Umwandlungssätze könne die Querfinanzierung durch die erwerbstätigen Generationen nur teilweise reduziert werden.

Zur gesamten Reform stellt die UBS fest, dass die älteren Generationen gegenüber den jüngeren bevorzugt wurden. Die UBS stellt die Frage in den Raum, ob angesichts der Übermacht der über 50-jährigen an der Urne die direkte Demokratie die Herausforderungen der Alterung überhaupt generationengerecht zu lösen vermag.

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