Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben in den letzten zwei Jahren insgesamt 8,7 Millionen Franken Soforthilfe erhalten. 1117 Personen bekamen einen Betrag zwischen 4000 und 12’000 Franken.
Mit der Soforthilfe habe Menschen in einer finanziellen Notlage auf rasche und unbürokratische Weise geholfen werden können, schreibt der Delegierte für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, in einer Mitteilung vom Dienstag. Das Ziel – 7 bis 8 Millionen Franken für rund 1000 Opfer – habe sich als realistisch erwiesen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung gebeten und gleichzeitig einen Runden Tisch eingesetzt. Dieser schuf vor rund zwei Jahren in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Glückskette einen Soforthilfefonds.
340 Gesuche abgelehnt
Die Hilfe war für Personen gedacht, deren persönliche Integrität durch eine fürsorgerische Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung verletzt worden ist und die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
340 Gesuche wurden abgelehnt, weil die Gesuchsteller keine Opfer waren, sich nicht in einer finanziellen Notlage befanden oder keine ausreichenden Informationen für die Beurteilung ihres Gesuches lieferten. Die Gesuche nahm Mader entgegen, ein Ausschuss des Runden Tisches prüfte und beurteilte sie. Die Glückskette verwaltete den Fonds und zahlte die Beträge aus.
Weitere Zahlungen geplant
Der Fonds wurde mit freiwilligen Beiträgen der Kantone, verschiedener Städte und Gemeinden, der Kirchen sowie privater Organisationen, Unternehmen und Personen unterstützt. Dadurch kamen 6,9 Millionen Franken zusammen, die an 962 Personen gingen. Der Kanton Waadt schuf einen eigenen Fonds und zahlte 1,8 Millionen Franken an 155 Personen aus.
Die Leistungen aus dem Soforthilfefonds dienen als Überbrückungshilfe, bis die gesetzlichen Grundlagen für Zahlungen an die Opfer geschaffen worden sind. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt, der Ständerat entscheidet voraussichtlich im September.
Initiative und Gegenvorschlag
Das Gesetz dient als indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative. Die Initianten haben in Aussicht gestellt, diese zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag von beiden Räten angenommen werden. Mit dem Gesetz könnte den betroffenen Menschen schneller geholfen werden als mit der Initiative, hiess es im Nationalrat. Das sei angesichts des Alters vieler Opfer wichtig.
Wird die Initiative zurückgezogen und kein Referendum ergriffen, könnte das Gesetz nächsten Frühling in Kraft treten. Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Soforthilfe schätzt der Bundesrat, dass es 12’000 bis 14’000 anspruchsberechtigte Opfer gibt.
Bis 25’000 Franken pro Person
Je nach Anzahl Gesuche wird der Solidaritätsbeitrag pro Opfer zwischen 20’000 und 25’000 Franken betragen. Der Nationalrat will die Leistung explizit auf 25’000 Franken begrenzen. Gegen finanzielle Leistungen stellte sich ein Teil der SVP.
Mit dem Gegenvorschlag stünden insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung. Die Wiedergutmachungsinitiative verlangt Zahlungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Die Initianten waren bei der Einreichung des Volksbegehrens von einer höheren Opferzahl ausgegangen.
Zwangsmassnahmen bis 1981
Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte im Nationalrat, das Thema verdiene die volle Aufmerksamkeit. «Wir dürfen nicht aufhören, uns zu vergegenwärtigen, was Jahrzehnte lang in unserem Land möglich war», sagte sie. Die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sei eine Geschichte der Armut, der Ausgrenzung und Diskriminierung.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt.