In ihrer Antwort auf drei parlamentarische Vorstösse hat die Waadtländer Regierung am Dienstag bekannt gegeben, wie viele Unternehmen im Kanton seit 2001 von einer Steuerbefreiung profitiert haben: Es handelt sich dabei um 234 Firmen.
Die Antwort der Regierung war zwar publiziert, im Kantonsparlament nicht aber diskutiert worden. Der Grosse Rat will noch zwei Berichte zu diesem Thema abwarten und deshalb erst am 19. Juni darüber beraten.
Laut der regierungsrätlichen Antwort stammen von den 234 Unternehmen lediglich 42, also 18 Prozent, aus dem Ausland. Bei den anderen handelte es sich um lokale Start-Ups (129; 55 Prozent) oder KMU (63; 27 Prozent), die sich weiterentwickeln wollten.
Um zu verhindern, dass die Unternehmen nach dem Ende der steuerlichen Sonderbehandlung den Kanton verlassen, wurde die so genannte „Claw-back-Klausel“ eingeführt: Bleibt ein Unternehmen weniger als zehn Jahre nach den Ende der Steuererleichterung im Kanton, muss es sämtliche Steuern nachzahlen.
Laut der Regierung kam diese Klausel zwischen 2006 und 2010 elf Mal zur Anwendung und brachte dem Kanton 16,372 Millionen an Steuergeldern ein. Elf weiteren Unternehmen wurde die Steuererleichterung aberkannt und 25 machten in dieser Zeit Konkurs.