Asylsuchende haben im vergangenen Jahr in den Empfangszentren mehr als 6600 Mal gegen die Hausordnung verstossen. In zwei Drittel der Fälle wurden die Ausgangsbestimmungen missachtet.
Grossmehrheitlich handle es sich nicht um grobe Verstösse, sagte Léa Wertheimer, Sprecherin des Bundesamtes für Migration (BFM), auf Anfrage zu einem Artikel der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Nach Angaben des BFM verweigerten Asylsuchende in knapp 700 Fällen die Mitarbeit im Zentrum, rund 650 Mal wurde das Alkohol- oder Rauchverbot missachtet.
Neben diesen harmloseren Regelverletzungen kam es vergangenes Jahr in den vom Bund betriebenen Asylzentren jedoch auch zu 75 Tätlichkeiten. In 111 Fällen wurden andere Personen gefährdet oder Drohungen ausgesprochen.
Asylsuchenden, die gegen die Hausordnung verstossen, kann die Ausgangsbewilligung verweigert oder das Taschengeld gestrichen werden. Auch können sie in ein anderes Zentrum verlegt werden. Im letzten Jahr wurden über 9200 solcher Massnahmen verhängt.
241 mutmassliche Straftaten
Dem BFM wurden 2013 zudem 241 mutmassliche Straftaten gemeldet. Darunter fallen nach Angaben des BFM vor allem Ladendiebstähle, Tätlichkeiten und vereinzelt Drogenbesitz.
In Zukunft sollen Asylsuchende, die die öffentliche Ordnung und die Sicherheit gefährden, in einem gesonderten Zentrum untergebracht werden. Wo dieses entstehen soll, ist noch offen.
Das BFM erfasst seit Januar 2013 alle Verstösse gegen die Hausordnung, die in den vom Bund betriebenen Asylzentren begangen werden.