Über die Kinderbetreuung entscheidet in Baselland das Volk

Über die Regelung der Kinderbetreuung entscheidet in Baselland erneut das Volk: Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Gesetzesvorlage beschlossen, dabei aber das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs verpasst. Eine Gesetzes- und Verfassungsinitiative der FDP lehnte es zudem ab.

Über die Regelung der Kinderbetreuung entscheidet in Baselland erneut das Volk: Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Gesetzesvorlage beschlossen, dabei aber das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs verpasst. Eine Gesetzes- und Verfassungsinitiative der FDP lehnte es zudem ab.

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) umfasst nur gerade sechs Paragraphen. Der Kanton soll im wesentlichen für Rahmen und Qualitätsvorgaben verantwortlich sein. Die Gemeinden müssten derweil den Bedarf abklären und im Bedarfsfall aktiv werden, könnten aber selbst entscheiden, wie sie dies tun wollen.

Dabei könnten sie etwa Einrichtungen wie Tagesstätten, Mittagstische und Ähnliches unterstützen (Objektfinanzierung) oder auch die Eltern (Subjektfinanzierung). Die Initiativen der FDP streben dagegen für Kinder im Vorschulalter die Subjektfinanzierung an, wie sie etwa mit Betreuungsgutscheinen für Eltern möglich wäre.

Deutliches Mehr

Eine inhaltliche Debatte fand nun aber in der zweiten Lesung nicht mehr statt. Die FDP, die noch in der ersten Lesung vom 30. April das Gesetz im Sinne ihrer Initiativen ändern wollte, aber erfolglos geblieben war, verzichtete nun auf erneute Anträge. Auch mit einem Änderungsantrag zum Prozedere des Urnengangs fand sie am Donnerstag keinen Anklang.

Schliesslich verabschiedete der Landrat das FEB-Gesetz mit 61 zu 18 Stimmen; um eine obligatorische Volksabstimmung zu umgehen, wären 65 Ja-Stimmen nötig gewesen. In ähnlichem Stimmenverhältnis sagte der Rat zudem Nein zu den Initiativen und legte das Abstimmungsprozedere fest.

Demnach soll das FEB-Gesetz der Gesetzesinitiative der FDP als direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Über Gesetz und Gesetzesinitiative soll an einem, über die Verfassungsinitiative aber am darauffolgenden Abstimmungstermin entschieden werden. Wird jedoch die Gesetzesinitaitive noch zurückgezogen, sollen Gesetz und Verfassungsinitiative einander gegenübergestellt werden.

Früheres Volks-Nein

Über die familienergänzende Kinderbetreuung wird im Kanton Baselland seit 1999 kontrovers diskutiert. 2012 scheiterte eine Vorlage knapp an der Urne. Vorausgegangen waren heftige Debatten im Parlament. Das verworfene Gesetz hatte Betreuungsgutscheine und die Übernahme von 30 Prozent der Kosten der Gemeinden durch den Kanton vorgesehen.

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