Ob im Baselbiet dereinst auch online abgestimmt werden soll, entscheidet in jedem Fall das Volk: Der Landrat hat am Donnerstag die Schaffung von Rechtsgrundlagen für sogenanntes E-Voting beschlossen, verfehlte dabei aber das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs.
Das Parlament beschloss die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte in zweiter Lesung mit 51 zu 27 Stimmen. Dagegen waren die SVP sowie vereinzelte Freisinnige. Die SVP hatte zuvor, wie schon in der ersten Lesung, einen Antrag zum Streichen des E-Votings aus der Vorlage gestellt, blieb aber erneut erfolglos.
Die Gegner stiessen sich daran, dass beim elektronischen Abstimmen die Sicherheit noch nicht gewährleistet sei; Unregelmässigkeiten blieben möglich. Dringlichkeit bestehe jedoch nicht, man könne auf die ohnehin nötige Bundeslösung warten, und Baselland solle nicht mit einem Abstimmungs- oder Wahlskandal Pionier werden.
Mit dem Beschluss werde das elektronische Abstimmen ja noch nicht eingeführt, und über die konkrete Einführung könne ohnehin nochmals entschieden werden, hielten dem die Befürworter entgegen. Die Vorlage ging auf eine CVP-Motion zurück, die das Kantonsparlament 2011 an die Regierung überwiesen hatte.