Der Kanton Aargau ist bei der grundsätzlichen Überarbeitung des Richtplans einen Schritt weiter. Die regionalen Planungsverbände haben die ersten Grobentwürfe des Kantons zur Festsetzung des Siedlungsgebietes für die kommenden 25 Jahre bearbeitet und weiterentwickelt.
Die Regionalplanungsverbände hätten mit Unterstützung der Gemeinden intensiv an den Entwürfen gearbeitet, teilte das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Mittwoch mit. Sie hätten auch Vorschläge gemacht, wie die Siedlungsgebiete für die kommenden 25 Jahre festgelegt werden sollten.
Die Abteilung Raumentwicklung wird nun die Stellungnahmen der Regionalplanungsverbände auswerten. Das Resultat, ein bereinigter Entwurf zur Anpassung des Richtplans, will der Kanton voraussichtlich im kommenden Frühling zur Anhörung und Mitwirkung öffentlich auflegen.
Damit werden die Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen die Möglichkeit haben, den Entwurf des Richtplans unter die Lupe zu nehmen. Sie werden auch Anträge einreichen können, wie das Siedlungsgebiet im Aargau festgelegt werden soll.
Nach der öffentlichen Auflage wird der Grosse Rat in rund einem Jahr über den revidierten Richtplan entscheiden. Der Bund wird den Richtplan überprüfen und voraussichtlich in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres genehmigen, wie der Zeitplan des Kantons weiter vorsieht.
Siedlungsgebiet nicht längerfristig bezeichnet
Der Aargau muss nach dem Ja des Schweizer Volkes zum Raumplanungsgesetz im März über die Bücher gehen. Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen entsprochen. Die Gemeinden beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.
Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen.
Nach dem revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig. Neu muss das Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre über den ganzen Kanton festgelegt werden.
Für Aargau grundlegender Systemwechsel
Das Siedlungsgebiet muss alle Flächen umfassen, die voraussichtlich für die bauliche Entwicklung bis ins Jahr 2040 benötigt werden. Neben den bestehenden, rechtskräftigen Bauzonen gehören auch die Flächen dazu, in denen zukünftig Neueinzonungen bei nachgewiesenem Bedarf möglich sind.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets hingegen sind keine Einzonungen mehr möglich. Für den Aargau ist dies ein grundlegender Systemwechsel. In anderen Kantonen wie Zürich und Zug gelten solche Spielregeln seit vielen Jahren.