Überfall auf Hotel in Basel – kein Mordversuch

In der Neubeurteilung eines Raubüberfalls auf ein Hotel hat das Strafgericht Basel-Stadt den Täter wegen qualifizierten Raubs und Gefährdung des Lebens verurteilt. Vom Vorwurf des Mordes wurde er dagegen freigesprochen.

In der Neubeurteilung eines Raubüberfalls auf ein Hotel hat das Strafgericht Basel-Stadt den Täter wegen qualifizierten Raubs und Gefährdung des Lebens verurteilt. Vom Vorwurf des Mordes wurde er dagegen freigesprochen.

Dazu reduzierte das neu zusammengesetzte Gericht am Donnerstag das Strafmass. Der heute 45 Jahre alte IV-Rentner, der im Oktober 2007 mit einem geladenen und entsicherten Revolver bewaffnet das Hotel Basel überfallen und dabei 4600 Franken erbeutet hatte, muss statt elf nur neuneinviertel Jahre hinter Gitter. Der Verteidiger hatte für eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren plädiert.

Der Gerichtspräsident begründete die tiefere Strafe damit, dass der Beschuldigte einsichtig und geständig sei. Dass das Gericht ihn nun statt wie im ersten Urteil für versuchten Mord für Gefährdung des Lebens verurteilte, habe sich auf das Strafmass nicht ausgewirkt.

Erstes Urteil vom Bundesgericht aufgehoben

Ein zweites Mal mit dem Fall befassen musste sich das Strafgericht, weil das Bundesgericht das von der zweiten Instanz bestätigte erste Urteil aufgehoben hatte. Das Appellationsgericht habe im Januar 2011 mehrere Rechtsgrundsätze verletzt, befand das oberste Gericht.

Strittiger Punkt war ein Schuss, der nach dem Überfall vor dem Hotel im Freien in einem Gerangel mit dem Portier gefallen war, der aber niemanden verletzte. Der Räuber hatte schon in der ersten Verhandlung geltend gemacht, dass sich der Schuss aus Versehen gelöst habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Schützen dagegen unter anderem wegen Mordversuchs angeklagt, weil er gezielt auf den Portier geschossen haben soll. Dem folgten das Strafgericht und danach auch das Appellationsgericht.

Die zweite Instanz hielt indessen auch das unbeabsichtigte Auslösen des Schusses für möglich. Das Appellationsgericht habe demnach den Grundsatz verletzt, wonach im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden, befanden die Lausanner Richter.

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