Übernachtende Gäste sollen in Baselland künftig Gasttaxe zahlen

Der Kanton Baselland will von übernachtenden Gästen künftig eine Gasttaxe erheben. Diese soll 3.50 Franken betragen und teils direkt wieder den Gästen zugutekommen oder in bessere Angebote investiert werden. Die Regierung hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.

Der Kanton Baselland will von übernachtenden Gästen künftig eine Gasttaxe erheben. Diese soll 3.50 Franken betragen und teils direkt wieder den Gästen zugutekommen oder in bessere Angebote investiert werden. Die Regierung hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.

Mit der Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. So soll ein Teil des Reinertrags über die Gratis-Abgabe von regionalen Mobility-Tickets und weiterer Vergünstigungen wieder an die Gäste fliessen.

Ein anderer Teil soll dazu verwendet werden, das Baselbieter Angebot für Gäste wettbewerbsfähiger zu machen. Geschehen soll dies mittels Aufwertung bestehender oder neuer Anziehungspunkte oder der Durchführung von Veranstaltungen. Dies käme dann auch der ortsansässigen Bevölkerung zugute.

Erhoben werden müsste die Gasttaxe von den Hotels; betragen soll sie 3.50 Franken pro Gast und Übernachtung. Den administrativen Aufwand für die Erhebung schätzt die Regierung als gering ein, da nur wenige Klein- und Mittelbetriebe erhebungspflichtig wären. Auch für den Kanton gebe es keine budgetrelavanten Zusatzausgaben.

Hingegen wäre die Gasttaxe rechtlich eine Steuer – die Kantonsverfassung verlangt indes für die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung. Damit wird über die Einführung der Gasttaxe am Ende zwingend das Volk entscheiden.

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