Übersetzungsfehler im Text der Ecopop-Initiative

Im französischen Text der Ecopop-Initiative ist der Bundeskanzlei ein Übersetzungsfehler unterlaufen. Er ereignete sich bereits 2011, wurde aber erst jetzt bemerkt.

Die Ecopop-Initative wurde am 2. November 2012 eingereicht (Bild: sda)

Im französischen Text der Ecopop-Initiative ist der Bundeskanzlei ein Übersetzungsfehler unterlaufen. Er ereignete sich bereits 2011, wurde aber erst jetzt bemerkt.

Die freie Willensbildung der Stimmberechtigten sei aber nicht beeinträchtigt worden, teilte die Bundeskanzlei zu einem Bericht der «NZZ am Sonntag» mit.

In einem Artikel, der zuerst auf der Webseite www.domainepublic.ch veröffentlicht worden war, hatte der Autor Jacques Menthonnex Einwände gegen die französische Übersetzung der Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» erhoben. Über die Ecopop-Initative wird am 30. November abgestimmt.

Gemäss Menthonnex sei eine zentrale Stelle auf Französisch so übersetzt worden, dass nach Umsetzung der Initiative nur noch 35 Personen statt knapp 17’000 Personen pro Jahr in die Schweiz einreisen könnten.

Der Artikel konzentriert sich auf die Übersetzung von Artikel 73 Absatz 2 der Initiative. Die französische Übersetzung des Initiativtextes wurde, nach Abschluss der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei, bereits am 19. April 2011 veröffentlicht.

Die zitierte Passage sei tatsächlich falsch übersetzt worden, räumte die Bundeskanzlei am Sonntag ein. Aus dem Kontext aller anderen Bestimmungen der Initiative sowie der Fassungen in den anderen Sprachen gehe aber eindeutig hervor, dass von der Einwohnerzahl der ganzen Schweiz die Rede sei und dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge der Zuwanderung nicht stärker als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen dürfe.

Niemand habe bisher den Inhalt der Initiative anders interpretiert, schreibt die Bundeskanzlei. Aus ihrer Sicht war die freie Willensbildung der Stimmberechtigten deshalb nicht beeinträchtigt.

Der Text der Initiative war in allen drei Sprachfassungen der Botschaft enthalten und diente auch als Grundlage der parlamentarischen Beratungen. Während der gesamten Beratungen sei für Befürworter wie Gegner der Initiative klar gewesen, dass sich die 0,2 Prozent auf das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung beziehe. Die Übersetzungen seien nicht thematisiert worden.

Keine Korrektur mehr möglich

Die Bundeskanzlei könne die Übersetzung der Initiative nicht korrigieren, schreibt sie. Sie prüfe aber, in der französischem Fassung des Abstimmungsbüchleins einen Hinweis darauf zu platzieren, dass die im Initiativtext enthaltene Quote von 0,2 Prozent auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zu beziehen sei.

Dies entspreche bei einer Bevölkerung von rund acht Millionen Menschen einem Total von knapp 17’000 Menschen jährlich, wie dies in allen Sprachfassungen der Abstimmungserläuterungen erwähnt sein werde. Damit werde die Abstimmung durch diesen Fehler nicht beeinträchtigt.

Die Bundeskanzlei habe ihre Verfahren in der Zeit seit der Publikation des Initiativtextes 2011 angepasst und zusätzliche interne Kontrollen der Übersetzungen eingeführt. Sie sei sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst und setze alles daran, bei den Übersetzungen eine tadellose Arbeit zu gewährleisten, heisst es weiter.

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