Schweizer Geflügelherden sind von der Vogelgrippe zwar bisher verschont geblieben. Doch angesichts der Lage in den Nachbarländern bleiben Überwachungs- und Vorbeugemassnahmen notwendig. An Schweizer Seen gelten sie mindestens bis Ende Januar.
Nach der neusten Zählung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde das Virus H5N8 seit Anfang November in 117 von rund 260 getesteten Wildvögeln nachgewiesen, wie Sprecherin Nathalie Rochat am Freitag der Nachrichtenagentur sda sagte. Zweifellos sei das aber nur die die Spitze des Eisbergs.
Keine Aufweichung
In jüngster Zeit seien beim BLV allerdings etwas weniger Meldungen von Wildhütern eingegangen, sagte Rochat. Eine Atempause bedeute das aber in keinem Fall. «In den Nachbarländern ist die Situation nach wie vor kritisch.» Tausende Vögel in Zuchtbetrieben seien im Ausland angesteckt worden.
Die landesweit geltenden Präventionsmassnahmen bleiben deshalb in Kraft. Ziel ist, zu verhindern, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in einen Geflügelbetrieb einschleppen. Hausgeflügel muss darum an für Wildvögel nicht erreichbaren Orten gefüttert und getränkt werden. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten.
Im Bodenseegebiet allerdings werden spezifische Überwachungsmassnahmen am (morgigen) Samstag aufgehoben, wie das St. Galler Veterinäramt mitteilte. Diese Massnahme war angeordnet worden, nachdem in einer Vorarlberger Geflügelbetrieb die Vogelgrippe ausgebrochen war. Die für die Schweiz geltenden Massnahmen gelten aber nach wie vor.
Am häufigsten Reiherenten
Diese Schutzmassnahmen hat der Bund bis mindestens Ende Januar 2017 verhängt. Aufgeweicht werden sie angesichts der Situation in Europa und der Tatsache, dass der Vogelzug noch im Gang ist, nicht.
Träger des H5N8-Virus sind am häufigsten Reiherenten. Von den 117 positiv getesteten Vögeln gehörten 57 zu dieser Entenart. Diese Feststellung entspreche den Beobachtungen in Europa, sagte BLV-Sprecherin Rochat. Das BLV hält Kontakt mit den Kantonstierärzten und den zuständigen Stellen der Nachbarländer.