Aus den Fällen von Joseph Blatter und des eigenen abgesetzten Präsidenten Michel Platini zieht die Uefa die Konsequenzen. Künftig soll die Amtszeit des Präsidenten höchstens zwölf Jahre betragen.
Die Uefa-Exekutive beschliesst die Amtszeitbeschränkung von Präsidenten auf drei Vierjahresperioden. Am Uefa-Kongress vom 5. April in Helsinki sollen die Delegierten über diese Begrenzung abstimmen, die für den Präsidenten und alle übrigen Mitglieder des Exekutivkomitees gelten soll. Ein Ja des Kongresses dürfte eine Formsache sein.
Damit passt die Uefa unter Präsident Aleksander Ceferin ihre Regularien an die neuen Statuten des Weltverbandes Fifa an, der letztes Jahr eine entsprechende Änderung für seinen Präsidenten und die Mitglieder des Councils beschlossen hatte.
Zudem beschliesst die Uefa-Exekutive unter anderem folgendes:
- Kandidaten zur Wahl oder Wiederwahl in das Exekutivkomitee müssen ein aktives Amt (Präsident, Vizepräsident, Generalsekretär oder CEO) in ihrem Nationalverband haben.
- Zwei Vertreter der Europäischen Clubvereinigung sollen im Exekutivkomitee Einsitz haben. Der FC Basel ist in dieser Vereinigung neben den Young Boys, dem FC Sion, den Grasshoppers, dem FC Zürich und dem FC Thun einer von sechs Schweizer Vereinen. » Alle 220 Mitglieder
- Schaffung eines Artikels in den Statuten, der sicherstellen soll, dass Austragungsorte für Uefa-Wettbewerbe objektiv und transparent gewählt werden.
» Alle vom Exekutivkomitee unterstützten Reformvorschläge auf der Internetseite der Uefa