UEK entbindet Züblin-Hauptaktionär von Angebotspflicht

Die Übernahmekommission (UEK) hat den Hauptaktionär des Immobilienkonzerns Züblin, Viktor Vekselberg, davon befreit, bei der Rekapitalisierung den übrigen Aktionären ein Kaufangebot machen zu müssen. Damit ist der Weg für eine Sanierung von Züblin frei.

Der russische Investor Viktor Vekselberg (Archiv) (Bild: sda)

Die Übernahmekommission (UEK) hat den Hauptaktionär des Immobilienkonzerns Züblin, Viktor Vekselberg, davon befreit, bei der Rekapitalisierung den übrigen Aktionären ein Kaufangebot machen zu müssen. Damit ist der Weg für eine Sanierung von Züblin frei.

Das teilten Züblin und die UEK am Montag mit. Der russische Investor hatte in Aussicht gestellt, die Zeichnung der geplanten Kapitalerhöhung vollständig zu garantieren, jedoch nur unter der Bedingung, dass er von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots befreit werde.

Damit kann Vekselberg, respektive sein Investmentvehikel Lamesa, seine Beteiligung von aktuell rund 33 Prozent erhöhen, ohne ein Pflichtangebot auszulösen. Mit dieser Ausnahmebewilligung ist eine wesentliche Bedingung erfüllt, um die vorgesehene (diskontierte) Bezugsrechtsemmission in der Höhe von 71,7 Mio. Fr. vollständig fest zu übernehmen. Die Aktionäre werden über die geplanten Refinanzierungsmassnahmen an der Generalversammlung vom 30. Juni 2015 abstimmen.

Ferner wurden strategische Investoren für die französische Tochter Züblin Immobilière France (ZIF) gefunden. ZIF habe eine Vereinbarung mit TwentyTwo Real Estate Partners und Massena Partners unterzeichnet, heisst es im Communiqué. Diese versorgen die ZIF mit 32,3 Mio. Euro an frischem Kapital.

Zudem übernehmen die neuen Investoren das Darlehen, das von Züblin an ZIF gewährt wurde, mit einem Abschlag. Die Transaktion, welche zum wirtschaftlichen Rückzug von Züblin aus dem französischen Markt führen würde, soll in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.

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