Bundespräsident Ueli Maurer kritisiert den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wegen eines Urteils. Die Richter in Strassburg hatten festgestellt, dass die Schweiz einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater nicht ausschaffen dürfe.
«Der Entscheid aus Strassburg hat mich überrascht und ist für mich nicht nachvollziehbar», sagte Maurer in einem Interview mit dem «SonntagsBlick». Maurer stellte dabei klar, dass das Justiz- und Polizeidepartement für den Fall zuständig sei. Er spreche nicht im Namen des Bundesrates, sondern äussere seine persönliche Meinung.
Der Bundesrat habe das Urteil noch nicht diskutiert. Maurer würde «es begrüssen, wenn der Entscheid jetzt an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weitergezogen würde. Damit würde Klarheit geschaffen, wie solche Fälle zu bewerten sind.»
Urteil wird analysiert
Auch das Bundesamt für Justiz (BJ) befasst sich zurzeit mit dem Urteil. Dieses werde analysiert, eingehend und ergebnisoffen, hielt eine Sprecherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements am Sonntag zu einer Meldung der «SonntagsZeitung» auf Anfrage fest.
Das fragliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wurde vergangenen Dienstag bekannt. Mit der Verurteilung der Ausschaffung widersprachen die Richter in Strassburg dem Bundesgericht.
Die Ausschaffung verletzt in den Augen der Richter das Recht des Mannes auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dieses Recht wird in der Menschenrechtskonvention garantiert. Werde der Nigerianer ausgeschafft, müssten seine Kinder aus erster Ehe mit einer Schweizerin vom Vater getrennt leben.