Das umstrittene Strassenbauprojekt für die Umfahrung von Mellingen AG verbraucht deutlich mehr Kulturland als von der Regierung zunächst berechnet. Der kantonale Richtplan muss daher geändert werden. Der Kanton setzt einen Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts um.
Die rund 37 Millionen Franken teure Umfahrung des Städtchens verschlingt nun 4,34 Hektaren Fruchtfolgeflächen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Dies liegt über der Grenze von 3 Hektaren und bedingt Anpassung des kantonalen Richtplans. Der Grosse Rat wird darüber entscheiden.
Ursprünglich war im Richtplan ein Verbrauch von 2,7 Hektaren Fruchtfolgeflächen eingetragen worden. Das war ohne Beschluss des Kantonsparlaments möglich. Die korrigierte Anpassung des Richtplans liegt nun bis zum 7. Juli öffentlich auf.
Mit einer Beschwerde an das Bundesgericht hatten die Organisationen WWF und VCS erreicht, dass der Kanton beim Umfahrungsprojekt einmal mehr über die Bücher gehen musste. Das Bundesgericht kam im Oktober 2016 zum Schluss, dass das Parlament wegen des Verlusts von Kulturland über eine Anpassung des Richtplans entscheiden muss.
Das 1,9 Kilometer lange Projekt besteht aus zwei Abschnitten. Der Regierungsrat zählte den Verlust der Fruchtfolgeflächen für die beiden Abschnitte zusammen. Er machte dann am ersten Projektabschnitt kleinere Anpassungen.
Zahlenakrobatik des Kantons
Der Regierungsrat rechnete vor, dass der Verlust netto rund 2,7 Hektaren betrage. Damit wurde der Wert von 3 Hektaren nicht erreicht, der gemäss kantonalem Recht einen Richtplanbeschluss des Parlaments bedingt. Die Lausanner Richter akzeptierten die Aufteilung in zwei Abschnitte nicht. Diese seien als Gesamtvorhaben zu betrachten.
Die Umfahrungsstrasse soll das Reussstädtchen Mellingen im Bezirk Baden vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17’000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung. Das Aargauer Volk hatte der 36,5 Millionen Franken teuren Umfahrung im Mai 2011 deutlich zugestimmt.