Zwei Drittel der Deutschschweizer über 50 Jahren wollen vom Arzt über die Möglichkeiten zu sterben informiert werden. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag der Sterbehilfeorganisation Exit.
«Praktisch alle Befragten wollen vom Arzt in die medizinischen Entscheidungen miteinbezogen werden», sagte Stephan Bielser am Dienstag in Zürich vor den Medien.
Er ist Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts Link, das eine Studie im Auftrag der Sterbehilfeorganisation Exit durchführte zum Thema «Letzter Lebensabschnitt: Was erwartet die Bevölkerung vom Arzt». Die Online-Umfrage richtete sich an Deutschschweizer über 50 Jahre.
Zwei Drittel der Befragten gaben an, sich bereits mit der Sterbehilfe auseinandergesetzt zu haben. Drei Viertel wünschen sich eine frühzeitige Information über das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende durch den Arzt. Zwei Drittel erwarten von ihrem Arzt, dass er die Unterlagen für eine Sterbehilfe vorbereitet.
Jürg Wiler, Leiter Kommunikation bei Exit, sagte, die Ergebnisse seien klar und wegweisend. Und: «Die Unterstützung der Sterbehilfe durch den Arzt gehört für die Bevölkerung im Alter über 50 zu den integralen Bestandteilen der ärztlichen Aufgaben.»
Exit-Vizepräsidentin Marion Schafroth forderte einerseits, dass Ärzte das Gespräch über den assistierten Suizid nicht mehr tabuisieren dürften.
Andererseits stellte sie die Forderung an verschiedene ärztliche Organisationen, aber vor allem an die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), dass die Suizidassistenz oder das Ausstellen des Rezepts für das Sterbemittel als «freiwillige ärztliche Tätigkeit» bezeichnet werden solle.
Saskia Frei, Präsidentin von Exit, verlangte ein vereinfachtes Verfahren. So sollen die begleitenden Freitode nicht mehr als aussergewöhnliche Todesfälle erfasst werden, sondern in einer speziellen Kategorie. Dann würden Polizei und Staatsanwaltschaft keine Untersuchung mehr einleiten.
Ärzte sollen tödliche Dosis verschreiben
Ausserdem forderte sie, dass die Betäubungsmittelkontrollverordnung um einen Satz ergänzt werden soll. Darin würde festgehalten, dass Ärzte für einen begleiteten Freitod eine tödliche Dosis des entsprechenden Medikaments verschreiben dürfen.
Für Albert Wettstein, den ehemaligen Zürcher Stadtarzt, hat das wenig Einfluss auf die Praxis. «Das ist eine juristische Frage», sagte der Mediziner, der als Nicht-Exit-Mitglied an der Medienkonferenz referierte.
Hochbetagte und unheilbar Kranke erhalten laut Wettstein bereits Therapien, die ihnen einen leichteren Tod ermöglichen. Für ihn zeigt die Umfrage, dass eine gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient nötig und gewünscht sei.
Richtlinien werden überarbeitet
Die Zentrale Ethikkommission der SAMW überarbeitet derzeit die von ihr verfassten Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende». Die Richtlinien stammen aus dem Jahr 2004. Aktuell werden auch neuere und kontroverse Themen wie etwa die Beihilfe zum Suizid geprüft.
Die Sterbehilfeorganisation Exit wurde vor 34 Jahren gegründet und zählt nach eigenen Angaben über 100’000 Mitglieder. Vereinsmitglieder können eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen.