Umstellungsgegner erwägen Referendum gegen Leistungsauftrag

Gegen die jährlichen Finanzbeschlüsse des Baselbieter Landrats zum 8. Generellen Leistungsauftrag (GLA) im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2018 bis 2021 kann einzeln das Referendum ergriffen werden. Umstritten ist die geplante Umstellung der «Läufelfingerli»-Bahnlinie auf Busbetrieb ab Ende 2019.

Die letzten drei Abendkurse des «Läufelfingerli» sollen durch Busse ersetzt werden.

(Bild: Nils Fisch)

Gegen die jährlichen Finanzbeschlüsse des Baselbieter Landrats zum 8. Generellen Leistungsauftrag (GLA) im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2018 bis 2021 kann einzeln das Referendum ergriffen werden. Umstritten ist die geplante Umstellung der «Läufelfingerli»-Bahnlinie auf Busbetrieb ab Ende 2019.

Der Landrat hatte am Donnerstag die vier Finanzbeschlüsse zu den Jahren 2018 bis 2021 ausdrücklich je einzeln und gesamthaft dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt, wie die Baselbieter Landeskanzlei am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Die Beschlüsse werden (morgen) Donnerstag entsprechend im Amtsplatz publiziert.

Die Einstellung der Bahnlinie S9 zwischen Sissach-Läufelfingen-Olten ist mit Auslauf der bestehenden Konzession im Dezember 2019 geplant. Gegner der Umstellung des «Läufelfingerlis» auf Busbetrieb könnten demnach gezielt die Finanzbeschlüsse zu den entsprechenden Jahren 2020 und 2021 mit einem Referendum bekämpfen. Für die restlichen Jahre bliebe so der vom Landrat verabschiedete GLA gültig.

Lehnt das Stimmvolk an der Urne die Beschlüsse des Landrats ab, muss indes gemäss Landeskanzlei das gesamte ÖV-Angebot der vom Referendum betroffenen Jahre neu «aufgegleist» werden. Ein Referendum gegen einzelne inhaltliche Punkte des GLA ist nicht möglich; der Landrat hatte nur die Finanzbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Abgeltungen betragen jährlich um die 40 Millionen Franken.

Referendum angekündigt

Das parteiübergreifende Komitee «für den ÖV in den Randregionen» hatte am Montagabend ein Referendum zum 8. GLA angekündigt. Dabei wurde betont, dass einzig gegen den geplanten Busbetrieb anstelle der S9 gekämpft werden soll.

Ein Komitee-Sprecher geht daher davon aus, dass nun so nur gegen die Finanzbeschlüsse der Jahre 2020 und 2021 das Referendum ergriffen wird, wie er am Mittwoch auf Anfrage sagte. Einen definitiven Entscheid wolle das Komitee Anfang nächster Woche treffen.

Der VCS beider Basel teilte am Mittwoch seinerseits mit, dass er ein Referendum unterstütze. Busse seien «stauanfällig» und würden daher keine zuverlässige Transportkette bieten. Zudem bliebe bis Ende 2019 Zeit, um «endlich» eingehend zu prüfen, wie die Anschlüsse der S9 in Sissach und Olten optimiert werden könnten.

480’000 Franken Einsparungen

Mit der Umstellung der Bahnlinie auf Busbetrieb will der Kanton Basel-Landschaft längerfristig 840’000 Franken pro Jahr einsparen. Für die Umstellung braucht es indes auch eine Zustimmung des Kantons Solothurn als Mitbesteller bei den SBB.

Der Landrat hatte den 8. GLA am vergangenen Donnerstag mit 51 gegen 24 Stimmen bei 9 Enthaltungen verabschiedet. Ein Antrag, die umstrittene Frage zur Zukunft der S9 aus der GLA-Vorlage herauszulösen, war zuvor gescheitert.

Teilweise rückgängig machte der Landrat Sparvorschläge der Regierung bei Buslinien in Oberbaselbiet. Zudem wurde eine Idee der vorberatenden Kommission abgeschmettert, stattdessen im Unterbaselbiet bei Buslinien zu sparen. Daneben enthält der GLA punktuelle Verbesserungen oder Verschlechterungen bei einzelnen Buslinien.

Die Referendumsfrist zum 8. GLA läuft bis zum 25. Mai. Für das Zustandekommen des Referendums sind 1500 gültige Unterschriften nötig.

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