Der Aargauer Grosse Rat hat den umstrittenen Oberrichter Urs Schuppisser am Dienstag bei den Gesamterneuerungswahlen des Aargauer Obergerichts nach heftiger und kontroverser Diskussion nicht wiedergewählt. Schuppisser erhielt bei einem absoluten Mehr von 66 nur gerade 48 Stimmen.
Harsch kritisierte vor allem die SVP Oberrichter Schuppisser. Schon kurz nach Amtsantritt hätten die Probleme begonnen. Schuppissers Arbeitsleistung habe sich auch nach mehreren Gesprächen nicht verbessert, sagte SVP-Fraktionschef Andreas Glarner. Es könne nicht sein, dass andere Oberrichter seine Arbeit machen müssten.
Glarner wies auch darauf hin, dass Schuppisser mehrere Betreibungen am Halse gehabt habe. Diese bezogen sich laut Glarner auf Schulden bezüglich AHV und Steuern.
GLP-Sprecher Felix Jenni gab zu, dass Schuppisser zu Beginn seiner Tätigkeit langsam gearbeitet habe, dies vor allem bei seiner Tätigkeit beim Versicherungsgericht. Jenni plädierte dafür, dass man dem Oberrichter eine zweite Chance geben soll.
Der Betreibungsauszug von Schuppisser sei bei dessen Amtsantritt beim Obergericht leer gewesen und sei auch heute leer, sagte Jenni. Gleiches bestätigte auch Herbert H. Scholl (FDP), der frühere Präsident der Justizkommission.
Die Grünen stellten sich hinter Schuppisser. Probleme, wie sie bei Oberrichter Schuppisser aufgetaucht seien, sollten mittels Disziplinar- und Amtsenthebungsverfahren aus der Welt geschaffen werden. Der Grosse Rat sei nicht das Gremium dazu.
Wenn die SVP recht hätte, dann müsste man die Leitung des Oberichtgerichts für sein Vorgehen kritisieren, sagte Kurt Emmenegger (SP). Das Obergericht habe aber entschieden, dass die rote Linie bei Schuppisser noch nicht überschritten sei. Eine Nichtwiederwahl wäre eine Desavouierung des Obergerichts.
Vertreter von BDP, EVP und GLP kritisierten scharf, dass vertrauliche Dokumente über die Arbeitsweise von Oberrichter Schuppisser via Presse an die Öffentlichkeit gelangten. Hinter dieser Aktion stecke politisches Kalkül.
Vorbehalte bei Kommission und Büro
Schon die Justizkommission hatte bei der Durchleuchtung der Kandidaten bei Schuppisser Mängel in der Arbeitsweise und Arbeitsorganisation ausgemacht. Seine juristische Fachkompetenz hingegen wurde nicht angezweifelt. Schuppisser wurde mit 7 zu 6 Stimmen knapp zur Wiederwahl empfohlen.
Nicht auf die Äste hinaus wagte sich dann als weiteres vorberatendes Gremium das Büro des Aargauer Kantonsparlamentes. Es bestritt die von der Kommission gemachten Mängel nicht, machte aber unterschiedliche Auffassungen über deren Schwere aus. Mit 7 zu 3 Stimmen wurde beschlossen, auf die Abgabe einer Wahlempfehlung zu verzichten.
Grünliberale sehen «Schlammschlacht»
In einer Stellungnahme zur Nichtwiederwahl von Schuppisser sprachen die Grünliberalen von einer «Schlammschlacht». Es stimme nachdenklich, dass das demokratische System «durch Indiskretionen und Amtsgeheimnisverletzungen ausgehebelt» werden könne. Es brauche eine Untersuchung und die Kommissionsarbeit müsse hinterfragt werden.