Umstrittenes Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung verabschiedet

Nach monatelanger Diskussion hat der Aargauer Grosse Rat das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung sowie für zwei dazugehörende Dekrete verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass die Gemeinden nach dem Wegfall der Spitalfinanzierung mehr an die Volksschulen zahlen müssen.

Nach monatelanger Diskussion hat der Aargauer Grosse Rat das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung sowie für zwei dazugehörende Dekrete verabschiedet. Darin wird festgelegt, dass die Gemeinden nach dem Wegfall der Spitalfinanzierung mehr an die Volksschulen zahlen müssen.

Mit Ausnahme der SVP waren alle anderen Fraktionen für die vorgeschlagene Neuverteilung der finanziellen Lasten. Von mehreren Rednern wurde allerdings verlangt, dass es sich nur um eine Übergangslösung handeln dürfe. Die SVP fand, dass die Gemeinde nach wie vor zu stark zur Kasse gegeben werden.

Die Gemeinden müssen ab dem 1. Januar 2014 mehr an den Personalaufwand der Volksschulen bezahlen. Ab dem gleichen Zeitpunkt übernimmt der Kanton den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung vollständig. Die Gemeinden müssen keine Beiträge mehr bezahlen.

Der Grosse Rat hatte diesem Grundsatz 2010 zugestimmt. Dabei legte er auch fest, dass die Gemeinden diese Lastenverschiebung hin zum Kanton im Umfang von rund 130 Millionen Franken ausgleichen müssen.

Das Parlament hatte Anfang dieses Jahres jedoch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung für die Spitalfinanzierung zurückgewiesen. Der Regierungsrat erhielt den Auftrag, eine andere Lösung zu suchen. Zudem musste der Regierungsrat, die genauen Zahlen auf den Tisch zu legen.

Dabei zeigte sich, dass sich der Lastenausgleich für 2014 auf rund 130 Millionen Franken beläuft. Das sind 25 Millionen Franken weniger, als der Regierungsrat im November vorgerechnet hatte. Die vom Grossen Rat beschlossene Regelung gilt vorerst bis 2016.

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