Greenpeace und der Trinationale Atomschutzverband wollen sich nicht damit abfinden, dass ihre Klage gegen die KKW Gösgen SO und Leibstadt AG abgelehnt wurde. Sie haben gegen die Staatsanwaltschaften der beiden Kantone eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Darin werfen sie den Staatsanwaltschaften der Kantone Aarau und Solothurn vor, dass sie in der Sache nicht unabhängig voneinander Untersuchungen angestellt hätten. Die Einstellungsverfügungen der beiden Stellen seien praktisch identisch und am selben Tag verschickt worden.
Zudem seien die beiden KKW-Betreiber nicht als Beschuldigte, sondern als Auskunftspersonen einvernommen worden. Ein Greenpeace-Sprecher bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Die Aufsichtsbeschwerde wurde bei den Regierungen der Kantone Aarau und Solothurn deponiert.
Die beiden Umweltorganisationen hatten im Dezember 2012 bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt sowie gegen unbekannte natürliche Personen eingereicht. Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Kantone Solothurn und Aargau weiter.
Greenpeace und TRAS warfen den Betreibern der beiden AKW vor, dass sie die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in den Bilanzen per Ende 2011 um 599 Millionen Franken über dem Marktwert ausgewiesen hätten. Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach Marktwert bilanziert werden.
Die Solothurner und die Aargauer Staatsanwaltschaft kamen genau elf Monate nach Einreichung der Strafanzeige zum Schluss, dass die Bilanz in beiden Fällen korrekt ausgewiesen und die finanzielle Situation richtig dargestellt wurde.