Ein Niederländer, auf dessen Namen unbekannte Betrüger mehr als 1700 Autos anmelden konnten, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen.
Die Strassburger Richter stellten am Dienstag einen Verstoss gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre fest. Zugleich wiesen sie die niederländische Regierung an, dem Mann 9000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Alptraum des Klägers begann mit dem Diebstahl seines Führerscheins im November 1995. Dank dieses Dokuments konnten die Diebe auf seinen Namen 1737 Fahrzeuge anmelden.
Anschliessend flatterten dem Niederländer zahlreiche Strafzettel für Verstösse gegen die Verkehrsordnung ins Haus, die mit den fraglichen Autos verübt wurden. Weil er sich weigerte zu zahlen, wurde er vorübergehend inhaftiert.
Ausserdem wurde ihm das Kindergeld gestrichen – mit der Begründung, angesichts so vieler Autos in seinem Besitz benötige er keine staatliche Unterstützung.
Der Niederländer hatte den Diebstahl seines Führerscheins zwar sofort gemeldet, die Behörden registrierten dies aber erst eineinhalb Jahre später. Von dieser Verzögerung profitierten die Diebe. Der Strassburger Gerichtshof urteilte, das Versäumnis der Behörden komme einer Verletzung der Privatsphäre gleich.