Unbewilligte Bauten auf Zürcher Hausberg dem Abriss freigegeben

Giusep Fry muss die Einfassung und Überdachung der Terrassen seines Restaurants Uto Kulm auf dem Uetliberg zurückbauen. Das Bundesgericht bestätigt im am Freitag publizierten Urteil den Entscheid der Vorinstanz.

Die angebaute Terrasse (links) des Restaurants Uto Kulm ist illegal (Bild: sda)

Giusep Fry muss die Einfassung und Überdachung der Terrassen seines Restaurants Uto Kulm auf dem Uetliberg zurückbauen. Das Bundesgericht bestätigt im am Freitag publizierten Urteil den Entscheid der Vorinstanz.

Der Wirt des Uto Kulm hatte beantragt, dass das Verfahren hinsichtlich der unbewilligten Bauten sistiert wird, bis ein rechtskräftiger kantonaler Gestaltungsplan für das Gebiet vorliegt. Das Bundesgericht lehnt dies ab, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein solcher Plan in naher Zukunft vorliegen wird.

Die Zürcher Baudirektion hatte im Februar 2012 einen Gestaltungsplan festgelegt. Sie war der Ansicht, dass die unbewilligten Bauten nachträglich legalisiert werden können. Der Regierungsrat hob den Plan im September 2013 auf eine Beschwerde hin jedoch auf und kam zum gegenteiligen Schluss.

Die Überdachung und Einfassung der Terrasse liegt ausserhalb der Bauzone und damit im Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler eingetragen ist. Gemäss dem von der Baudirektion vorgelegten Gestaltungsplan würde das Gebiet Uto Kulm neu in der Erholungszone liegen. In einer solchen sind Bauten wie die bestehenden erlaubt.

Fry: «Ein schwarzer Tag»

Hotelier Giusep Fry sprach von einem «schwarzen Tag». Mit dem Urteil werde die touristische Anziehungskraft der Stadt Zürich unnötig geschwächt, lässt sich Fry in einer Mitteilung des Hotels Uto Kulm zitieren. Aufgrund der erwarteten Umsatzeinbussen – gemäss Hotel liegen diese im Millionenbereich – werde es sicher zu Entlassungen kommen.

Fry kündigte an, das Dach, die Verglasung sowie die Metallträger der Terrassen innerhalb der vom Bundesgericht festgelegten Fristen zurückzubauen. Die Sonnenterrasse bleibe aber bestehen.

Die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZVH) und der Verein Pro Uetliberg dagegen begrüssen den Entscheid. Das Bundesgericht habe unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, «dass der Schutz der Rechtsgleichheit und die Einhaltung der baulichen Ordnung mehr Gewicht als Partikularinteressen haben.»

Dass die Glasterrassen unrechtmässig erstellt wurden, sei schon lang klar gewesen, teilten die beiden Organisationen mit. Es sei darum höchste Zeit, dass sie abgerissen werden. ZVH-Präsident Thomas M. Müller wünscht sich, «dass jetzt endlich wieder etwas Ruhe einkehren kann auf dem Zürcher Hausberg.»

(Urteil 1C_730/2013 vom 04.06.2014)

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