Im Parlament bleibt umstritten, ob Hersteller von verpackten Lebensmitteln künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren müssen oder nicht. Bei der Revision des Lebensmittelgesetzes ist keine Einigung zwischen den Räten in Sicht.
Der Ständerat hat am Dienstag an seinem früheren Beschluss festgehalten: Lebensmittelhersteller sollen die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angeben müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.
Der Nationalrat möchte, dass die Herkunft der Rohstoffe in der Regel deklariert werden muss. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat Ausnahmen festlegen. Ursprünglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen wollen.
Kompromissvorschlag gescheitert
Kurz nach dem Pferdefleischskandal sprach sich die grosse Kammer dafür aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. In der Folge schwächte der Nationalrat die Formulierung ab.
Auch die neue Version blieb im Ständerat aber chancenlos. Ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der Linken scheiterte nun ebenfalls. Er sah vor, dass nur die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden müsste, deren Anteil mehr als 20 Prozent beträgt. Damit müsste etwa die Herkunft der Milch im Joghurt deklariert werden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE).
Nutzlos gegen Pferdefleisch-Betrüger
Der 20-Prozent-Vorschlag wurde jedoch mit 27 zu 14 Stimmen abgelehnt. Neue Regeln könnten kriminelle Machenschaften wie jene mit dem Pferdefleisch in der Lasagne nicht verhindern, gab Christine Egerszegi (FDP/AG) zu bedenken. Sie würden aber die Etikettierung stark verteuern.
Die Gegner schärferer Deklarationsregeln riefen auch in Erinnerung, dass es bei der Gesetzesrevision primär darum gehe, die Bestimmungen in der Schweiz an jene in der EU anzugleichen. Eine Verschärfung würde den Handel behindern.
Von Sirup bis Trüffelbutter
Bundesrat Alain Berset stellte die Praktikabilität in Frage. Auch der Kompromissvorschlag würde zu Problemen führen. Ausserdem wäre die 20-Prozent-Regel nicht bei allen Produkten sinnvoll. Beim Sirup beispielsweise müsste die Herkunft des Wassers deklariert werden, nicht aber jene anderer Zutaten, bei der Trüffelbutter die Herkunft der Butter, nicht aber jene der Trüffel.
Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.
Umstrittene Fleischschau für Wild
Der Ständerat hält auch beim Wild an früheren Beschlüssen fest. Der Bundesrat soll die Möglichkeit haben, bei der Jagd erlegte Tiere untersuchen zu lassen, wenn deren Fleisch in der Schweiz in den Verkauft kommt und Anzeichen für eine Gesundheitsgefährdung bestehen.
Der Nationalrat möchte diese Bestimmung streichen. Im Ständerat sprach sich Stefan Engler (CVP/GR) für eine Streichung aus, doch wurde sein Antrag abgelehnt. Die Befürworter der Regel betonten, diese bringe nichts Neues. Es seien viele Zuschriften von besorgten Jägern eingegangen, sagte Christine Egerszegi. Die Bestimmung sei aber vernünftig. Werde ein Tier im privaten Umfeld verzehrt, gebe es auch künftig keine Untersuchung.
Das Lebensmittelgesetz geht nun mit den verbleibenden Differenzen wieder zurück an den Nationalrat. In anderen Punkten hatten sich die Räte bereits früher geeinigt. So sollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants geheim bleiben, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Regeln für mehr Transparenz fanden keine Mehrheit.