Fünf Monate nach dem Unfall eines belgischen Reisecars im Wallis liegt der Walliser Staatsanwaltschaft nun der Obduktionsbericht zum Chauffeur vor. Daraus geht hervor, dass der Fahrer an den Verletzungen gestorben ist, die er sich beim Unfall zugezogen hat.
Die Untersuchungen ergaben jedoch, dass der Lenker unter einer Atherosklerose – eine verstärkte Fettablagerung – des linken Herzkranzgefässes mit einer Verengung litt, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Donnerstag in einem Communiqué schrieb.
„Diese Erkrankung kann zu Herzrhythmusstörungen oder gar zu einem Herzinfarkt führen.“ Beim Chauffeur wurden zudem erhöhte Blutfettwerte festgestellt, die als Risikofaktor gelten.
Einen Beweis, dass diese Erkrankung zu einem Schwächeanfall und damit zu einem Kontrollverlust des Lenkers über das Fahrzeug geführt hätte, gibt es gemäss Staatsanwaltschaft aber nicht.
Chauffeur hatte Antidepressiva genommen
Ausserdem schliessen die toxikologischen Abklärungen aus, dass der Lenker unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stand.
Der Chauffeur habe aber täglich ein Antidepressivum eingenommen. Dies erkläre die Spuren von Paroxetin im Blut. Die gemessene Menge liege jedoch im Bereich, der bei einer entsprechenden Therapie üblich sei.
Für weitere Abklärungen zur Herzkrankheit und der im Blut nachgewiesenen Menge des Antidepressivums wurde das Universitätszentrum für Rechtsmedizin Lausanne-Genf beauftragt.
Gutachten noch ausstehend
Der technische Bericht des Kompetenzzentrum Schwerverkehr der Walliser Kantonspolizei kommt seinerseits zum Schluss, dass Achsen und Pneus des Fahrzeugs in Ordnung waren. Und die Untersuchungen des Tachographen zeigen, dass die Lenker die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten haben.
Einzig Auffälligkeit ist, dass der Unfallchauffeur am 24. Februar – mehr als zwei Wochen vor dem Unfall – parallel zu seiner Tätigkeit als Berufschauffeur in einem Transportunternehmen als Kontrolleur im Einsatz war. Seine Ruhezeit habe er trotzdem eingehalten, schreibt die Staatsanwaltschaft.
In den nächsten Tagen wird noch ein Gutachten mit der 3D-Darstellung des Unfallhergangs erwartet. Auch die Auswertung des Mobiltelefons des Buschauffeurs steht noch aus. Ausserdem werden laut Staatsanwaltschaft zusätzliche Auskünfte zum Lenker eingeholt – wie etwa zu seinem fahrerischen Leumund und zu seinem beruflichen Werdegang.
Einstellung des Verfahrens
Sollte sich bestätigen, „dass die einzige mögliche Ursache des Unfalls im Zusammenhang mit der Person des verstorbenen Chauffeurs steht, wird eine Einstellung des Verfahren in Auge gefasst“, schrieb die Walliser Staatsanwaltschaft weiter.
Der belgische Reisecar mit 52 Personen an Bord war am Abend des 13. März im Tunnel der Autobahn A9 nahe Siders frontal in die Wand einer Nothalte-Nische gefahren. Beim Unfall wurden 22 Kinder und 6 Erwachsene getötet. 24 Kinder wurden teils schwer verletzt.