Unfallverursacher von Vernayaz muss 22 Monate hinter Gitter

Das Bezirksgericht Martigny VS hat einen 55-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war mit seinem Auto auf der A9 bei Vernayaz VS in ein Militärfahrzeug gekracht. Dabei wurden zwei Männer getötet.

Bei dem Unfall auf der Autobahn A9 starben zwei Männer (Archiv) (Bild: sda)

Das Bezirksgericht Martigny VS hat einen 55-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer 22-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war mit seinem Auto auf der A9 bei Vernayaz VS in ein Militärfahrzeug gekracht. Dabei wurden zwei Männer getötet.

Die Richter in Martigny gingen mit ihrem Urteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass hinaus. Diese hatte 18 Monate auf Bewährung verlangt. Die zuständige Gerichtsschreiberin bestätigte am Dienstag der Nachrichtenagentur sda eine entsprechende Meldung der Walliser Tageszeitung „Nouvelliste“.

Das Drama ereignete sich im Oktober 2010. Der 55-Jährige war mit Arbeitskollegen unterwegs, als er in ein auf dem Pannenstreifen stehendes Militärfahrzeug fuhr.

Dabei wurden zwei seiner Mitfahrer getötet, Arbeiter aus Portugal im Alter von 22 und 62 Jahren. Drei weitere Männer – ein 22-jähriger Arbeiter aus dem Wallis und zwei Soldaten – wurden verletzt. Beim Autolenker wurden 0,7 Promille Alkohol gemessen.

Machte sich über milde Justiz lustig

In seinem Urteil begründete das Gericht seinen Entscheid mit „der klar ungünstigen Prognose für einen Wiederholungstäter“, der schon zwei Mal mit einer Bewährungsstrafe davongekommen sei.

Das Gericht berücksichtigte ausserdem das „beklagenswerte Verhalten“ des Unfallverursachers während des Prozesses. Dieser hatte vorgegeben, einer der Getöteten habe während des Unfalls am Steuer des Autos gesessen. Zudem hatte er sich über die angeblich milde Justiz lustig gemacht.

Die Richter monierten auch die fehlende Rücksicht gegenüber den Opfern und bekundeten Mühe, dem Mann seine Reue abzukaufen. Dieser hatte nämlich erst vor zwei Monaten aufgehört zu trinken.

Der Verurteilte war früher schon zwei Mal vor Gericht gestanden: Im Jahre 2002 war er mit 1,4 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden. Zwei Jahre später, 2004, tötete er einen Velofahrer, ohne dass Alkohol der Grund für den Unfall war.

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