In Ungarn darf ab 2012 nicht mehr jeder Bürger gegen ein Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagen. Das beschloss das ungarische Parlament am Montagabend auf Antrag der regierenden rechtsnationalen Partei FIDESZ.
FIDESZ verfügt im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit. Beim Beschluss handelt es sich um ein sogenanntes Eckgesetz, das nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.
Normalbürger können sich nur noch ans Verfassungsgericht wenden, um Gerichtsurteile überprüfen zu lassen, die sie selber betreffen. Die Überprüfung von Gesetzen durch das Verfassungsgericht darf anders als bisher nur noch die Regierung verlangen oder vier Fünftel aller Abgeordneten im Parlament oder der Ombudsmann für Grundrechte.
Alle hängigen Verfassungsklagen, die von keinem dieser drei Antragsteller eingereicht wurden, werden vom 1. Januar 2012 an automatisch eingestellt. Ausgenommen sind Verfahren, bei denen es um Themen geht, die auch nach der neuen Verfassung überprüfbar sind. In diesen Verfahren muss es bis zum 31. März Urteile geben.