Wer in Ungarn künftig wählen will, muss sich vorher registrieren lassen. Die rechts-konservative Regierungsmehrheit billigte am Montagabend im ungarischen Parlament eine diesbezügliche Novelle der Wahlordnung.
Demnach müssen sich wahlwillige Wählerinnen und Wähler bis 15 Tage vor der nächsten Parlamentswahl, voraussichtlich im Frühjahr 2014, bei der zuständigen Wohngemeinde registrieren lassen. Nur wahlberechtigte Ungarn, die im Ausland leben, können die Registrierung auch brieflich vornehmen.
Die Opposition und Experten kritisierten die neue Regelung als Einschränkung des Wahlrechts. Damit würden sozial schwächere und bildungsferne Schichten und spät entschlossene Spontanwähler von den Urnen ferngehalten werden, argumentieren sie. Auch habe für die Einführung der obligatorischen Registrierung keine Notwendigkeit bestanden, da die Wählerevidenz der Gemeinden bisher stets einwandfrei funktionierte.
Die neue Wahlordnung schränkt ausserdem die Wahlkampfmöglichkeiten ein. So darf künftig im privaten Fernsehen und Rundfunk sowie in lokalen Printmedien keine Wahlwerbung gemacht werden.
Nach Meinung von Experten begünstigt dies den regierenden Bund Junger Demokraten (FIDESZ) von Ministerpräsident Viktor Orban. Zusammen mit schon früher beschlossenen Änderungen der Wahlgesetzgebung solle damit Orbans Macht für längere Zeit gefestigt werden.
Orban regiert in Ungarn seit 2010 mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit im Parlament. Bereits im Vormonat hatte die Regierungsmehrheit die obligatorische Wählerregistrierung als Zusatz in der Verfassung verankert.
Der ehemalige Ministerpräsident Ferenc Gyurcsany forderte am Montag Staatspräsident Janos Ader dazu auf, die Wahlgesetznovelle nicht zu unterschreiben.