Unia stimmt neuem Landesmantelvertrag im Baugewerbe zu

Das Bauarbeiterparlament der Gewerkschaft Unia hat dem neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe zugestimmt. Damit der vertragslose Zustand im Baugewerbe beendet werden kann, muss der Vertrag noch von den anderen Vertragspartnern abgesegnet werden.

Die Unia hat den neuen Landesmantelvertrag abgesegnet (Archiv) (Bild: sda)

Das Bauarbeiterparlament der Gewerkschaft Unia hat dem neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe zugestimmt. Damit der vertragslose Zustand im Baugewerbe beendet werden kann, muss der Vertrag noch von den anderen Vertragspartnern abgesegnet werden.

Über den Landesmantelvertrag hatten sich der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und die Gewerkschaften Unia und Syna am Freitag grundsätzlich geeinigt. Der neue Vertrag soll am 1. April in Kraft treten und bis Ende 2015 laufen.

An seiner Berufskonferenz vom Samstag in Olten hat das Bauarbeiterparlament der Unia nun mit 46 zu 31 bei 11 Enthaltungen dem Vertragsentwurf zugestimmt, wie die Gewerkschaft mitteilte. Die Bauarbeiter konnten dem Vertrag nur noch zustimmen oder diesen ablehnen. Änderungen waren nicht mehr möglich.

Die Zustimmung erfolgte gemäss Mitteilung nach einer „langen und kontrovers geführten Diskussion“. Besonders die Lohnerhöhung und die Erhöhung der Mindestlöhne um jeweils 1 Prozent, wie sie der Vertragsentwurf vorsieht, sei bei den Bauarbeitern auf Kritik gestossen. Angesichts „der guten Konjunktur“ sei diese „tiefe Lohnerhöhung unverständlich“.

Weitere Verhandlungen bis Ende Jahr

Mit dem neuen Vertrag werden gemäss der Unia dafür insbesondere beim Arbeiterschutz bei Krankheiten sowie dem Kündigungsschutz für ältere Bauarbeiter Fortschritte erzielt. Handlungsbedarf sieht die Gewerkschaft weiterhin bei den Massnahmen gegen Lohndumping und beim Lohnausfall infolge schlechten Wetters.

Diese Punkte würden im neuen Vertrag noch offen gelassen und seien Gegenstand weiterer Verhandlungen. Dafür sei ein Zeithorizont bis Ende Jahr gesteckt worden, sagte Unia-Sprecher Nico Lutz auf Anfrage. Sei eine der beiden Parteien nicht zufrieden mit der zweiten Verhandlungsetappe, könne der Vertrag auf Ende März 2013 aufgekündigt werden.

Die Entscheidungsgremien der Gewerkschaft Syna sowie des Baumeisterverbandes werden jeweils am 28. März über den neuen Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche befinden.

Nach monatelangen Diskussionen waren die Verhandlungen zwischen den Baumeistern und den Gewerkschaften im November 2011 ergebnislos beendet worden. Seit Anfang Jahr herrscht im Baugewerbe deshalb ein vertragsloser Zustand.

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