Die Universität Basel regelt den Umgang mit Zuwendungen und Sponsoringbeiträgen neu. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Unterstützung durch private Dritte die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt.
Der Universitätsrat hat dazu ein neues Fundraising-Reglement erlassen, wie die Universität Basel am Dienstag mitteilte. Es formuliere verbindlich die Grundsätze, die bei Vereinbarungen mit Geldgebern schon seit längerem zur Anwendung kommen würden.
Insbesondere schreibt das Reglement vor, dass Geldgeber nicht in Berufungsverfahren von Professuren einbezogen werden dürfen. Unzulässig sind auch direkte Zuwendungen an Universitätsangehörige, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Verwendung von Forschungsresultaten durch einen Sponsor sind zudem nur gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung möglich.
Mit dem neuen Reglement verpflichtet sich die Universität im Weiteren, die Herkunft der Mittel zu prüfen und entsprechende Verträge offenzulegen. Als Gegenleistungen für Sponsoring bleiben Namensnennung, die Benennung einer Professur oder die Beschriftung eines Gebäudes möglich.
Das Reglement ist gemäss Mitteilung für alle Angehörige und Organe der Universität ab sofort verbindlich. Seine Grundsätze würden auch für die mit der Universität assoziierten Institute und Spitäler gelten.