Der UNO-Sonderberichterstatter für Migration, François Crépeau, kritisiert die verschärfte Asylpraxis für Eritreer. Es gebe keinen stichhaltigen Grund, der diese Änderung rechtfertige, sagte er in einem Interview. Mit ihrer Praxis stehe die Schweiz alleine da.
Eritreische Flüchtlinge erhalten hierzulande kein Asyl mehr, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Anfang Februar in einem Grundsatzurteil.
Bis letzten Sommer wurde eine illegale Ausreise aus dem Land am Horn von Afrika als Fluchtgrund angesehen. Denn wer illegal aus Eritrea ausreist, riskiert dort eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) änderte diese Praxis jedoch auf Basis eines neuen Facts-Finding-Berichts.
Der UNO-Sonderberichterstatter für Migration, François Crépeau, kritisiert den Entscheid des Bundes. Es gebe keinen Beweis dafür, dass bei einer Rückkehr nach Eritrea nicht mehr zwingend eine Gefährdung oder Bestrafung drohe, sagte Crépeau in einem am Freitag veröffentlichten Interview in der «Berner Zeitung».
Die Schweiz müsse nun in jedem einzelnen Fall sicher sein, dass eine Rückkehr für diese Person unproblematisch sein. Dies setze einen Mechanismus voraus, um überprüfen zu können, ob dann nach der Rückkehr tatsächlich nichts passiere.
Für Crépeau steht die Schweiz mit ihrer Praxisänderung «ziemlich allein da». Erst jüngst habe Grossbritannien seinen «restriktiven» Kurs korrigiert. Das Asyl-Berufungsgericht sei zum Schluss gekommen, dass sich die Gefährdungslage für eritreische Rückkehrer nicht vermindert habe.
Der UNO-Sonderberichterstatter warnt davor, aufgrund von Zweifel an der Lageanalyse die Praxis zu ändern. Stattdessen müsse der Grundsatz gelten: «Gibt es Zweifel, ob Menschen Schutz nötig haben oder nicht, dann hat der Schutz Vorrang.»