Folter soll als Straftatbestand ins schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zudem muss Asylsuchenden, insbesondere Kindern, eine kostenlose Rechtshilfe angeboten werden. Dies fordert das UNO-Komitee gegen Folter von der Schweiz.
In seinen Schlussfolgerungen zum siebten Anti-Folter-Bericht hält der Ausschuss damit an seiner Kritik fest. Die Schweiz mache juristisch zu wenig, um Folter zu sanktionieren. Es bestehe das Risiko, für solche Vergehen straflos davonzukommen. Entsprechende frühere Empfehlungen der UNO, diesen Missstand auszuräumen, habe die Schweiz nicht umgesetzt.
Zwar würden verschiedene Formen von Folter bereits heute juristisch verfolgt, trotzdem werde dieser Straftatbestand zu wenig kriminalisiert. Die Schweizer Behörden dagegen hatten im Rahmen der Anhörung zum Bericht verlauten lassen, dass die Bestrebungen im Kampf gegen Folter ausreichen.
Gelobt wurde vom UNO-Komitee dagegen die Einführung des «Anwalts der ersten Stunde». Seit einigen Jahren dürfen Verhaftete sofort einen Anwalt aufbieten. Dieser Anwalt muss laut der UNO aber auch für Personen auf freiem Fuss zugänglich sein, falls gegen sie ermittelt wird.
Mehr Hilfe für minderjährige Asylbewerber
Kritisiert wird die Schweiz von der UNO im Weiteren wegen ihrer teilweise mangelhaften Asylverfahren. Der Anti-Folter-Ausschuss besteht darauf, dass die Behörden für jeden Asylbewerber einen kostenlosen Rechtsvertreter zur Verfügung stellen – und zwar von Beginn weg.
«Wie kann man beurteilen, ob ein Flüchtling in seinem Herkunftsland von Folter bedroht ist, wenn er keinen Anwalt hat?», fragte Komiteepräsident Claudio Grossman. Der Zugang zur Rechtshilfe sei vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vonnöten.
Ebenfalls beunruhigt zeigt sich der UNO-Ausschuss wegen der langen Maximaldauer der Administrativhaft oder der teilweise ungenügenden Risikoanalyse bei der Rückführung von Asylsuchenden. Es gebe Fälle, in denen sich die Schweizer Behörden fast ausschliesslich auf Zusicherungen der Herkunftsländer stütze.
Nächste Auswertung im Jahr 2019
Weitere Kritikpunkte waren die ungenügende Transparenz bei der Gewalt durch Polizisten und die eher milde Praxis im Umgang mit häuslicher Gewalt. Das UNO-Komitee folgte in ihrem Schlussbericht damit weitgehend den Beanstandungen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Amnesty International und Humanrights.ch.
Zum letzten Mal war die Schweiz im Mai 2010 einer Prüfung durch den Anti-Folter-Ausschuss unterzogen worden. Der nächste Bericht wird spätestens in vier Jahren vorliegen.