UNO-Klimakonferenz erzielt nur minimalen Kompromiss

Bei der UNO-Klimakonferenz in Warschau haben sich die Unterhändler auf Grundsätze eines künftigen Klimaschutzabkommens geeinigt. Die Hoffnungen auf einen grossen Wurf wurden aber nicht erfüllt, in zentralen Punkten blieb die Suche nach einer Einigung erfolglos.

Treffen an der Klimakonferenz in Warschau (Archiv) (Bild: sda)

Bei der UNO-Klimakonferenz in Warschau haben sich die Unterhändler auf Grundsätze eines künftigen Klimaschutzabkommens geeinigt. Die Hoffnungen auf einen grossen Wurf wurden aber nicht erfüllt, in zentralen Punkten blieb die Suche nach einer Einigung erfolglos.

Laut der am Samstag getroffenen Vereinbarung sollen bei einer Nachfolgekonferenz im Jahr 2015 Massnahmen beschlossen werden, um durch reduzierten CO2-Ausstoss die Erderwärmung zu verlangsamen und die Entwicklungsländer finanziell zu unterstützen.

Eigentlich wollten die Delegationen aus mehr als 190 Staaten schon bis Freitagnachmittag den «Grundstein» für ein weltweit rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen gelegt haben. Doch erst nach rund 24-stündiger Verzögerung und einer informellen Einigung der wichtigsten Verhandlungsführer stand ein Kompromiss.

Die umstrittene Lastenverteilung zwischen Industriestaaten sowie aufstrebenden Schwellen- und Entwicklungsländern hatte seit dem Konferenzauftakt am 11. November immer wieder zu politischen Spannungen geführt. In einem der wichtigsten Punkte des Abkommens – nämlich für wen dieses wie verbindlich sein soll – wurde man sich in Warschau denn auch nicht einig.

Das globale Klimaschutzabkommen soll nun Ende 2015 in Paris endgültig schriftlich fixiert werden und 2020 in Kraft treten. Es soll den Ausstoss klimaschädlicher Treibhausgase deutlich reduzieren und so die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Ära auf zwei Grad begrenzen. Der momentan prognostizierte Trend würde zu einem Temperaturanstieg von knapp vier Grad führen.

Schweizer Delegation unzufrieden

Die Schweizer Delegation zeigte sich unzufrieden mit den Ergebnissen der Klimakonferenz. Die Ergebnisse seien dürftig und unbefriedigend, hiess es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

Namentlich dass sich die Konferenzteilnehmer nicht darauf einigen konnten, dass nun alle Länder mit der Erarbeitung ihrer Klimaschutzziele beginnen müssen, bedauerte die Schweizer Delegation. Zudem habe man sich auch nicht darauf einigen können, wie verpflichtend später die Reduktionsziele erreicht werden müssen.

Negativ wird von der Schweizer Delegation auch hervorgehoben, dass bei den Verhandlungen über neue Marktmechanismen und über die Emissionen der Landwirtschaft keine Fortschritte erzielt worden sind. Positiv eingeschätzt wird dagegen, dass man eine Methode festlegen konnte, mit der die Reduktion der CO2-Emissionen gemessen wird.

Recht auf Entwicklung

Aus Sicht aufstrebender Schwellenländer wie China und Indien sind historisch betrachtet die westlichen Industriestaaten für heutige Klimaprobleme hauptverantwortlich. Deshalb machten sie in den Verhandlungen ein «Recht auf Entwicklung» geltend und stemmten sich vehement gegen verbindliche Klimaziele.

Was am Ende blieb war ein abgeschwächter Formelkompromiss: Der verabschiedete Text sieht nur noch vor, dass alle Staaten damit beginnen, «Beiträge» zum Kampf gegen den Klimawandel vorzubereiten, die dann wiederum 2015 in das globale Abkommen einfliessen sollen. Ein verbindlicherer Formulierungsvorschlag Frankreichs wurde vor allem auf Druck Chinas und Indiens getilgt.

Im Gegenzug verhinderten die reicheren Länder zunächst einen Mechanismus, der ärmeren Staaten einen Ausgleich für wirtschaftliche «Verluste und Schäden» durch den Klimawandel zugestanden hätte. Die potenziellen Geldgeber hatten eine Art Blankoscheck befürchtet, mit dem sie zu quasi unbegrenzten Entschädigungszahlungen verpflichtet worden wären.

Nur allgemeine Vereinbarung

Da für die Aushandlung eines Instrumentariums für Entschädigungszahlungen am Ende der Plenarsitzung bloss eine Viertelstunde übrig blieb und dies den Entwicklungsländern nicht reichte, wurde zunächst nur ein allgemeiner Vereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass im Abkommen von 2015 ein Passus aufgenommen wird, wonach die reicheren Länder des Nordens den Süden finanziell dabei unterstützen sollen, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen.

Schon am Donnerstag hatten mehrere Umweltschutz- und Entwicklungsorganisationen aus Protest gegen die «Dominanz der Wirtschaftsinteressen» gemeinsam die Konferenz verlassen.

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