Multinationale Konzerne sollen nach Ansicht des UNO-Menschenrechtsrates vertraglich zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet werden. Der Rat beschloss, Verhandlungen zur Annahme eines entsprechenden Abkommens aufzunehmen. Der Entscheid fiel mit 20 zu 14 bei 13 Enthaltungen.
Ecuador und Südafrika prangerten beim Vorstellen der Resolution in Genf unter anderem missbräuchliches Verhalten der Öl-Multis Chevron im Amazonasgebiet und Shell in Nigeria an. Sie erinnerten zudem an die Textil-Katastrophe in der Rana-Plaza-Fabrik in Bangladeschs Hauptstadt Dhaka im April 2013 mit über 1100 Toten.
Keine Begeisterung löst die Idee eines neuen Abkommens bei den USA aus, welche die vor zwei Jahren vom Menschenrechtsrat festgelegten Leitlinien für transnationale Unternehmen als ausreichend erachten. Der US-Vertreter hob hervor, dass Zwangsmassnahmen nicht überall anwendbar wären und die Situation unnötig verschärfen würden.
Grossbritannien gab zu bedenken, dass Staaten, die das geplante Abkommen zu unterzeichnen gedenken, ihre Anziehungskraft auf Investoren verlieren würden. Indien hielt dieser Haltung entgegen: Die bestehenden Leitlinien hätten bisher kaum Einfluss gehabt.
Während Russland, China, Kuba und Ecuador das Ansinnen von Ecuador und Südafrika unterstützten, enthielten sich Brasilien, Mexiko, Chile und Argentinien der Stimme. Die Staaten Europas votierten geschlossen dagegen. Die Schweiz konnte nicht abstimmen, da sie seit Jahresbeginn nicht mehr über Stimmrechtsstatus verfügt.
Die Resolution sieht eine länderübergreifende Arbeitsgruppe auf Regierungsebene vor, welche sich Anfang 2015 erstmals treffen wird und erste Inhalte eines zukünftigen Abkommens zusammentragen soll. Die USA gaben bereits jetzt den Verzicht ihrer Teilnahme an dem Treffen bekannt.
Todesstrafe: Schweizer Resolution verabschiedet
Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete zudem eine Resolution zur Todesstrafe. Diese war von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebracht worden.
Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte, wolle die Schweiz mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringe – «ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird».
Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion zur Abschaffung der Todesstrafe ergänze die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe, schreibt das EDA in einer Mitteilung vom Donnerstag weiter. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe sei eine Priorität der Schweizer Menschenrechtspolitik.