Unter 18-Jährige sollen in Begleitung Autofahren dürfen

Jugendliche unter 18 Jahren könnten bald auch in der Schweiz Autofahren dürfen, allerdings nur in Begleitung. Der Bundesrat zeigt sich offen, dass Mindestalter nach unten anzupassen, wie es die Nachbarländer bereits getan haben.

Das MIndestalter für Autofahrer soll nach unten angepasst werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Jugendliche unter 18 Jahren könnten bald auch in der Schweiz Autofahren dürfen, allerdings nur in Begleitung. Der Bundesrat zeigt sich offen, dass Mindestalter nach unten anzupassen, wie es die Nachbarländer bereits getan haben.

In Ländern mit vorgezogener Fahrausbildung seien die Erfahrungen positiv, hält der Bundesrat in einer am Donnerstag publizierten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss fest. Die zusätzliche Fahrerfahrung führt demnach zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ideal wäre es laut Bundesrat, wenn ein Junglenker bereits 2500 bis 3000 Kilometer gefahren ist, bevor er das „Billett“ macht.

Die Motion von Mauro Poggia (MCR/GE) mit der Forderung nach einer Senkung des Mindestalters auf 16 Jahre lehnt der Bundesrat zwar ab. Er wolle sich weder auf ein Mindestalter von 16 Jahren noch auf eine Änderung im Gesetz festlegen, schreibt er.

Die Regierung stellt jedoch eine Verordnungsänderung in Aussicht. Eine Anhörung soll Klarheit darüber verschaffen, welches Mindestalter sinnvoll wäre. Sie soll aber auch zeigen, welche Anforderungen die Begleitperson erfüllen muss.

Gesamthafte Betrachtung

Ein Entwurf liegt frühestens Ende 2013 vor, wie es beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf Anfrage hiess. Das Mindestalter werde im Rahmen einer grundsätzlichen Betrachtung der Fahrausbildung und -prüfung bereits seit längerem diskutiert.

In Frankreich, Österreich, Norwegen und Schweden Jugendliche ab 16 Jahren bereits in Begleitung eines älteren Autofahrers ein Auto lenken. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 16,5 Jahren.

Für die Senkung des Mindestalters setzt sich vor allem der Touring-Club Schweiz (TCS) ein. Skeptisch zeigen sich unter anderen die Strassenopfer-Stiftung Road Cross oder der Fahrlehrer-Verband. Die Idee war in früheren Anläufen gescheitert. Heute liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

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