Unternehmenssteuerreform III fand nur bei FDP-Wählern eine Mehrheit

Linke und bürgerliche Wähler haben die Unternehmenssteuerreform III gemeinsam gebodigt. Dies zeigt eine Nachbefragung von Tamedia. Nur die FDP-Wähler sagten mehrheitlich Ja. An der Basis aller anderen Parteien fiel die Vorlage durch.

Linke und bürgerliche Wähler haben die Unternehmenssteuerreform III gemeinsam bachab geschickt. (Symbolbild) (Bild: sda)

Linke und bürgerliche Wähler haben die Unternehmenssteuerreform III gemeinsam gebodigt. Dies zeigt eine Nachbefragung von Tamedia. Nur die FDP-Wähler sagten mehrheitlich Ja. An der Basis aller anderen Parteien fiel die Vorlage durch.

Damit folgten im bürgerlichen Lager einzig die FDP-Sympathisanten der Ja-Parole ihrer Partei: 67 Prozent legten am Sonntag ein Ja in die Urne. Die anderen bürgerlichen Wähler verweigerten den eigenen Parteien die Gefolgschaft. Zu diesem Schluss kommt eine am Dienstag veröffentlichte Nachbefragung im Auftrag von Tamedia.

Am deutlichsten fiel das Verdikt bei den BDP-Wählern aus, welche die Steuerreform mit 79 Prozent ablehnten. Stark war der Widerstand aber auch in den Reihen der GLP (69 Prozent) und der CVP (59 Prozent). Schliesslich lehnten auch 53 Prozent der SVP-Wähler die Vorlage ihres Bundesrates Ueli Maurer ab.

Wenig überraschend war die Unternehmenssteuerreform III auch im linken Lager nicht mehrheitsfähig. Laut der Nachbefragung sagten knapp 90 Prozent der Sympathisanten der Grünen und SP Nein zur Reform.

Einen starken Einfluss auf den Stimmentscheid hatten das Bildungsniveau und die Höhe des Einkommens. Dagegen gab es keinen Stadt-Land-Graben. In der Stadt fiel die Unterstützung mit 39 Prozent nur leicht geringer aus als in der Agglomeration und auf dem Land (42 und 41 Prozent).

Die Tamedia-Nachbefragung wurde zwischen dem 10. und 12. Februar online durchgeführt und von den Politologen Lucas Leemann und Fabio Wasserfallen ausgewertet. Sie gewichteten die Antworten von 13’437 Teilnehmern nach demographischen, geographischen und politischen Variablen. Der Stichproben-Fehlerbereich wird mit plus/minus 2,4 Prozentpunkten angegeben.

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