Die beiden somalischen Mädchen, die wegen ihrer Kopftücher von einem Lehrer der Primarschule Au-Heerbrugg nach Hause geschickt worden sind, dürfen ab sofort wieder den Unterricht in den Regelklassen besuchen – mit Kopftuch. Das hat der Schulrat entschieden.
Zwei kopftuchtragende somalische Mädchen, die von einem Lehrer vom Unterricht nach Hause geschickt worden sind, dürfen ab sofort die Schule im St. Gallischen Au-Heerbrugg wieder besuchen. Das entschied der zuständige Schulrat.
So bestätigte Schulratspräsident Walter Portmann am Montag eine Meldung der Sendung «10vor10» von Schweizer Radio und Fernsehen. Die Primarschule Au-Heerbrugg hält sich nicht mehr an eine Empfehlung des Erziehungsrats, wonach Kopfbedeckungen generell zu verbieten seien. Laut Portmann hat der Schulrat am Sonntag beschlossen, die Empfehlung des Erziehungsrats aus der Schulordnung zu streichen.
Kopftuchverbot nicht zulässig
Der Schulrat sei der Meinung, dass ein Kopfbedeckungsverbot rechtlich nicht zulässig ist, solange das Bundesgericht nicht anders entscheidet. Ein gleichgelagerter Fall aus dem thurgauischen Bürglen ist noch hängig beim Bundesgericht.
Die beiden 11 und 12 Jahre alten Mädchen aus Somalia sind anerkannte Flüchtlinge und muslimischen Glaubens. Sie leben mit ihren Eltern und fünf Geschwistern seit kurzer Zeit in der Schweiz. Sie wurden von ihrem Lehrer aus dem Regelunterricht nach Hause geschickt, weil sie ein Kopftuch trugen.