Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes kommen voraussichtlich vors Volk. Die Gegnerinnen und Gegner aus linken Kreisen und Migrantenorganisationen haben die Unterschriften zum Referendum eingereicht.
Laut dem Referendumskomitee kamen 63’224 gültige Unterschriften zusammen. Dies zeige, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung bereit sei, für eine menschliche Asylpolitik einzustehen, sagte Andreas Lustenberger, Co-Präsident der Jungen Grünen, auf dem Bundesplatz in Bern.
Die Gegner der Gesetzesrevision kritisieren vor allem zwei Punkte: Dass auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden dürfen und dass Wehrdienstverweigerer und Deserteure nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden.
Die Abschaffung des Botschaftsasyls zwinge Asylsuchende dazu, auf gefährlichen Wegen zu fliehen, sagte Lustenberger. Frauen, Kindern und Alten sei dies oft nicht möglich. Deserteure wiederum könnten sich in der Schweiz nicht mehr integrieren, weil sie höchstens noch vorläufig aufgenommen würden.
„Die Basis sieht das anders“
Dass das Referendum innerhalb der Linken umstritten ist, lässt die Gegnerinnen und Gegner nicht an dessen Richtigkeit zweifeln. „Das ist ein Referendum der Basis“, sagte Lustenberger. Bei der Flüchtlingshilfe etwa habe der Vorstand entschieden, das Referendum nicht zu unterstützen. Die Basis sehe dies anders. Aldo Brina, Co-Präsident der Organisation „StopExclusion“ hofft, dass die Linke für den Abstimmungskampf nun die Reihen schliesst.
Die Unterschriftensammlung hatte vor allem die SP gespalten. Im Vordergrund standen für viele taktische Überlegungen: Das Referendum sei kontraproduktiv, warnte SP-Präsident Christian Levrat. Da das Volk dem Gesetz wohl zustimme, ebne die Abstimmung am Ende bloss den Weg für weitere Verschärfungen des Asylgesetzes.
Beschleunigung der Asylverfahren
Andere Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellten sich deshalb gegen das Referendum, weil für sie die positiven Aspekte der Gesetzesrevision überwiegen – darunter administrative Vereinfachungen, die der Beschleunigung der Asylverfahren dienen.
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ermöglichen es dem Bund auch, Asylsuchende in einem besonderen Zentrum unterzubringen, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb eines Asylzentrums erheblich stören. Eine weitere Änderung betrifft die Kantone und Gemeinden: Sie können sich künftig nicht mehr dagegen wehren, dass auf ihrem Gebiet in Bundesbauten bis zu drei Jahre lang Asylsuchende untergebracht werden.
Änderungen bereits in Kraft
Weil die Gesetzesänderungen vom Parlament für dringlich erklärt wurden, sind sie bereits in Kraft getreten. Sie gelten befristet bis Ende September 2015, sofern die Räte sie nicht vorher ins ordentliche Recht überführen. Lehnt das Volk das Gesetz ab, gelten die dringlichen Änderungen bis Ende September 2013.
„Dringlich ist einzig der Wandel in den Köpfen der Damen und Herren im Bundeshaus“, sagte der Co-Präsident der Jungen Grünen dazu. Bundesrat und Parlament demontierten das Asylrecht und förderten die systematische Kriminalisierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Das Parlament hat nach den dringlichen Massnahmen auch eine ordentliche Gesetzesrevision beschlossen, bei welcher sich kein Referendum abzeichnet. Das Referendumskomitee hält fest, es stelle sich entschieden gegen jegliche Verschärfung des Asylgesetzes, verfüge aber nicht über die nötigen Ressourcen, um ein zweites Referendum zu lancieren.