Unterschriftensammlung gegen Cassis-de-Dijon kann beginnen

Die Urheber der Volksinitiative „Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller“ haben bis zum 1. Mai 2013 Zeit, die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln. Die Frist wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht.

Hat dem Prinzip den Namen gegeben: Der Cassis de Dijon (Archiv) (Bild: sda)

Die Urheber der Volksinitiative „Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller“ haben bis zum 1. Mai 2013 Zeit, die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln. Die Frist wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht.

Die Initiative richtet sich gegen das Cassis-de Dijon-Prinzip. Dieses besagt, dass Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfung verkauft werden dürfen. Seit Juli 2010 können viele EU-Produkte auch in der Schweiz ohne weitere Prüfung verkauft werden.

Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen. Unterstützt wurde es sowohl von der Grünen Partei als auch von der SVP. Dennoch gelang es dem Komitee nicht, 50’000 Unterschriften zu sammeln. Mit der Initiative haben die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips zwar mehr Zeit, doch müssen sie nun doppelt so viele Unterschriften sammeln.

Die Initianten wollen die Schweizer Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Sie verlangen, dass sich Bund und Kantone für eine Wirtschaftsordnung einsetzen, die Rücksicht nimmt auf die Umwelt und auf die lokalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen.

Neue Vorschriften

Der Bund soll Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb und Dumping sowie zum Schutz der Inlandproduktion erlassen. Insbesondere soll der Bund den Markt über Zölle auf eingeführten Waren und Einfuhrkontingente regulieren. Er soll ferner vorschreiben, dass die eingeführten Waren Anforderungen im Sozial- und Umweltbereich genügen müssen, die den schweizerischen Anforderungen entsprechen.

Weiter soll der Bund Massnahmen treffen zur Verhinderung von Missbräuchen in der Preisbildung und zur Bekämpfung schädlicher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen des preisdrückenden Wettbewerbs. In der Bundesverfassung soll auch verankert werden, dass der Bund Massnahmen zum Schutz der inländischen Wirtschaft treffen kann.

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