Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat die Untersuchung gegen Bruno Frick und seinen Geschäftspartner Phillipp Dobler wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingestellt. Sie sieht im Zusammenhang mit dem Mandat der beiden bei der Buechli Holding Ende der 1990er Jahre kein Strafrecht verletzt.
Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass Bruno Frick und Philipp Dobler im Zusammenhang mit ihrem Mandat bei der Buechli Holding AG von Juni 1997 bis März 1999 weder eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung, noch eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht vorgeworfen werden könne, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Die Straftatbestände seien nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts eindeutig nicht erfüllt. Formell eröffnet sie darum kein Strafverfahren.
Die Staatsanwaltschaft erliess bezüglich der Strafanzeigen gegen Frick und Dobler je eine Nichtanhandnahmeverfügung. Gegen diese kann innert zehn Tagen Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz erhoben werden.