Untersuchung gegen fünf Personen nach Fasnachtsunfall in Sitten

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall an der Fasnacht in Sitten hat die Walliser Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen eine Strafuntersuchung eröffnet. Diese richtet sich gegen den Fahrer des Zugfahrzeuges sowie gegen vier seiner Passagiere.

Fasnacht in Sitten (Archiv) (Bild: sda)

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall an der Fasnacht in Sitten hat die Walliser Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen eine Strafuntersuchung eröffnet. Diese richtet sich gegen den Fahrer des Zugfahrzeuges sowie gegen vier seiner Passagiere.

Auf dem Anhänger des Fasnachtsgefährts hatten sich am 18. Februar 2012 um 23.10 Uhr mehrere Personen befunden. Beim Unterqueren einer Brücke prallte ein 23-jähriger Mann gegen die Unterseite. Er erlag einen Tag später seinen Verletzungen.

Der Fahrer und die vier Passagiere hatten angegeben, nicht gewusst zu haben, dass sich Menschen auf dem Anhänger befanden. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprachen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis am Donnerstag mitteilte.

Falschaussagen gegenüber Polizei

Gegen den Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen einfacher und grober Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit den Tod eines der Passagiere auf dem Anhänger verursacht zu haben.

Zugleich wurde gegen vier Passagiere eine Untersuchung eröffnet. Ihnen wird Begünstigung vorgeworfen. Sie sollen Falschaussagen gegenüber der Polizei gemacht haben, um den Fahrer vor strafrechtlichen Folgen zu schützen.

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