Die SBB ist nicht für den Zugunfall in Granges-Marnand VD Ende Juli 2013 verantwortlich, bei dem ein Lokführer ums Leben kam. Das geht aus einer zusätzlichen Untersuchung der Waadtländer Staatsanwaltschaft hervor.
Beim Unfall vom 29. Juli 2013 in Granges-Marnand prallten zwei Züge frontal ineinander. Ein Lokführer starb, 26 Personen wurden verletzt.
Der zweite Lokführer, welcher ein Haltesignal missachtet und die Kollision damit verursacht hatte, wurde vor Gericht angeklagt. Ihm wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Lokführer kommt Anfang 2017 vor Gericht.
Die Angehörigen erstritten sich vor dem Waadtländer Kantonsgericht eine zusätzliche Untersuchung, die eine allfällige Mitschuld der SBB prüfen sollte. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft veröffentlichte deren Resultate am Montag.
«Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der SBB oder ihrer Mitarbeitenden, ausgenommen des bereits vor Gericht angeklagten Lokführers, konnte ausgeschlossen werden», teilte die Waadtländer Staatsanwaltschaft mit.
Rekurs möglich
Sie hatte unter anderem die Sicherheit, die Einrichtungen und das Rollmaterial, die Ausbildung des Personals, eine eventuelle Vorhersehbarkeit des Unfalls sowie das Vorgehen zur Modernisierung des Bahnhofs geprüft.
«Es wurden keine strafrechtlich relevanten Fehler oder Fahrlässigkeit gefunden», sagte der zuständige Staatsanwalt Stephan Johner auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Falls innerhalb von zehn Tagen kein Rekurs eingehe, sei der Fall abgeschlossen.