Unveränderter Vergütungszins für Steuervorauszahlungen in Baselland

Wer im Kanton Baselland die Staatssteuer vor der Fälligkeit bezahlt, erhält auch im kommenden Jahr einen Vergütungszins von 0,2 Prozent. Säumige Steuerpflichtige anderseits müssen weiterhin einen Verzugszins von sechs Prozent entrichten.

Wer im Kanton Baselland die Staatssteuer vor der Fälligkeit bezahlt, erhält auch im kommenden Jahr einen Vergütungszins von 0,2 Prozent. Säumige Steuerpflichtige anderseits müssen weiterhin einen Verzugszins von sechs Prozent entrichten.

Angesichts der nach wie vor sehr tiefen Zinssätze bei den Banken erachtet die Regierung den Vergütungszins als «nach wie vor attraktiv», wie sie am Dienstag mitteilte. Mit dem Zinssatz von 0,2 Prozent will sie die Steuerzahler animieren, die Steuern frühzeitig zu bezahlen und dem Kanton die nötige Liquidität zu verschaffen.

Verzugszinsen stellt der Kanton in Rechnung, wenn die Vorausrechnungen oder die definitiv veranlagten Steuern zu spät bezahlt werden. Da Verzugszinsen von den Steuern abgezogen werden können, liege die Zinsbelastung aber effektiv unter sechs Prozent, hält die Regierung fest.

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