Vor einer Woche hat die St. Galler Kantonspolizei die verpixelten Fotos von zehn Berner Fussballfans im Internet aufgeschaltet. Sieben Personen konnten inzwischen identifiziert werden. Die Bilder der drei übrigen Personen wurden heute unverpixelt veröffentlicht.
Den Berner Fussballfans wird vorgeworfen, im Mai 2013 bei einem Spiel zwischen St. Gallen und den Young Boys randaliert zu haben. Ihnen wird Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot zur Last gelegt.
Bei zehn YB-Fans, die seit über einem Jahr nicht identifiziert werden konnten, setzt die St. Galler Kantonspolizei seit Anfang August auf ein neues dreistufiges Fahndungskonzept.
Zuerst wurden die Fans aufgefordert, sich innert einer Woche zu melden. Die Frist verlief ergebnislos. Danach wurden Fotos mit verpixelten Gesichtern aufgeschaltet. Dies habe zur Identifizierung von sieben Personen geführt, teilte die Kantonspolizei mit. Sie hat nun die Bilder der übrigen drei Fussballfans unverpixelt veröffentlicht.
Weitere 28 Personen, die an der Randale beteiligt waren, wurden schon früher identifiziert. Sie haben teilweise bereits Strafbefehle erhalten. Ein Haupttäter wurde rechtskräftig mit einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie einer Busse von 1300 Franken bestraft. Gegen vier weitere Personen wurden Bussen zwischen 500 und 800 Franken ausgesprochen.
Kritik an Vorgehen
Das Vorgehen der St. Galler Staatsanwaltschaft hat Kritik ausgelöst. In der «Schweiz am Sonntag» schilderte ein YB-Fan, dass er in Bern von zwei Zivilfahndern aus der Schule abgeholt worden sei. Drei weitere Polizisten hätten bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Anschliessend sei er im Polizeiwagen zur Vernehmung nach St.Gallen gefahren worden. Dort habe sich dann herausgestellt, dass er auf den Videobildern verwechselt worden sei.
Natalie Häusler, Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, bestätigte auf Anfragen der Nachrichtenagentur sda den Ablauf, wie ihn der YB-Fan geschildert hatte. Das Vorgehen sei verhältnismässig gewesen, sagte sie und verwies auf die hohe Zahl von 38 Dossiers, die bearbeitet werden mussten. Es sei nicht aussergewöhnlich, wenn sich bei einer Untersuchung herausstelle, dass jemandem nichts Strafbares nachgewiesen werden könne.