Urheber von Klage gegen Facebook vor erster Anhörung kämpferisch

Ein österreichischer Datenschutz-Aktivist will mit einer Sammelklage gegen das soziale Netzwerk Facebook vorgehen. Zum Auftakt bezeichneten die Facebook-Anwälte die Klage als unzulässig und erreichten eine Vertagung um drei Wochen.

Max Schrems sitzt in Wien an seinem Computer (Archiv) (Bild: sda)

Ein österreichischer Datenschutz-Aktivist will mit einer Sammelklage gegen das soziale Netzwerk Facebook vorgehen. Zum Auftakt bezeichneten die Facebook-Anwälte die Klage als unzulässig und erreichten eine Vertagung um drei Wochen.

Die Anwälte von Facebook erklärten vor Gericht, für eine derartige Sammelklage gebe es im österreichischen Recht keine Grundlage. Sie sei sowohl formal als auch inhaltlich unzulässig.

«Es ist der beispiellose Versuch des Klägers, Österreich zu einem Gerichtsstand für eine globale Sammelklage im US-Stil gegen eine ausländische Beklagte zu machen», kritisierte Anwalt Nikolaus Pitkowitz.

Kläger fordern symbolisches Schmerzensgeld

Über die Zulässigkeit der Klage wird das Wiener Gericht frühestens in drei Wochen entscheiden. Die Facebook-Anwälte erreichten eine entsprechend lange Vertagung. Sie führten an, es werde Zeit für die Übersetzung von Unterlagen ins Deutsche benötigt.

Der 27-jährige Max Schrems hatte eine Schadenersatzklage gegen den US-Konzern eingereicht. Er wirft dem sozialen Netzwerk vor, europäische Datenschutzrichtlinien zu verletzen, indem Facebook etwa die Gewohnheiten seiner Nutzer ausspähe oder persönliche Daten weitergebe.

Schrems hat die Klage im Namen von sieben weiteren Aktivisten eingebracht. Ausserdem haben weltweit 25’000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören. 50’000 weitere Facebook-Nutzer stehen laut Schrems auf einer entsprechenden Warteliste. Die Kläger fordern jeweils ein symbolisches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.

Rolle als Konsument entscheidend

Die Klage reichte Schrems in Wien ein. Für den Gerichtsstand ist die Rolle als Konsument zentral. Nur ein Konsument hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst muss in Irland geklagt werden, am Konzernsitz von Facebook-Europe. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch.

«In Irland bin ich in 25 Jahren nicht durch. Das ist zeitlich und finanziell nicht tragbar», sagte Schrems vor Gericht. Er sieht das Vorgehen des US-Konzerns, dessen Geschäftsmodell auf dem Sammeln und Vermarkten von Daten über seine Nutzer basiert, als «Verzögerungstaktik».

Die Facebook-Anwälte argumentierten, Schrems trete nicht wirklich als Konsument auf. «Der Kläger ist kein Konsument», sagte Anwalt Pitkowitz. Vielmehr führe Schrems als Buchautor und gefragter Gast bei Diskussionen die Klage in «eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse».

Schrems betonte, er lebe keineswegs von seinen Aktivitäten gegen Facebook. «Er brennt und lebt für die Sache, aber er lebt nicht davon», sagte sein Anwalt Wolfram Proksch. Es gehe seinem Mandanten ausschliesslich darum, dass Facebook sich um den Datenschutz kümmere. Er habe im Zusammenhang mit Auftritten zu Facebook noch nie Geld genommen, bekräftigte Schrems.

Kläger zeigt sich optimistisch

«Ich sehe die Chancen gut, dass das Gericht sagt, es ist zuständig», sagte Proksch. Allerdings sei zu erwarten, dass das Landesgericht Wien in dieser Sache nicht das letzte Wort habe. Dessen Entscheidung wird noch vor dem Sommer erwartet. Danach könnte der Fall vor einem höheren Gericht in Österreich und in Folge auch vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Schrems geht seit Jahren gegen Facebook vor. Das jetzige Datenschutz-Verfahren ist bereits das zweite, das Schrems gegen Facebook führt. 2011 hatte er Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde eingelegt. Von dort leitet das Unternehmen sein internationales Geschäft ausserhalb Nordamerikas. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.

Schrems erklärte, die irische Behörde habe sich nach seiner Einschätzung nicht wirklich um sein Anliegen gekümmert. Daher habe er als Alternative den Zivilprozess in Wien initiiert. «Die Hauptfrage ist, ob ich in Wien klagen kann», sagte Schrems. Geben die Gerichte dafür grünes Licht, könnten seiner Klage zahlreiche weitere folgen.

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