Das Urner Obergericht hat die Strafe gegen einen Barbetreiber, der unter anderem einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll, verschärft. Es verurteilte den Mann zu einer Haft von 15 Jahren und erhöhte damit die Strafe um fünf Jahre.
Die Berufungsinstanz verurteilte den Erstfelder Barbetreiber wegen versuchten Mordes und wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, wie sie am Mittwoch bekannt gab. Sie sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Herbst 2010 seine Ehefrau durch einen kroatischen Auftragsmörder habe erschiessen lassen wollen. In einem früheren Fall von Anfang 2010, als in Erstfeld auf einen Bargast geschossen worden war, erkannte das Obergericht auf versuchte vorsätzliche Tötung.
Das Obergericht verhängte wegen versuchten Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Es folgte damit den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung dagegen hatte aufgrund von Zweifeln an der Beweislage einen Freispruch verlangt.
Mit seinen Entscheiden verschärfte das Obergericht das Urteil der Vorinstanz. Im Herbst 2012 hatte das Landgericht Uri den Barbetreiber zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Im Fall der Ehefrau des Barbetreibers hatte es zwar einen versuchten Mord anerkannt, im Fall des Bargastes aber nur eine Gefährdung des Lebens.
Gegen das erstinstanzliche Urteil legten alle Parteien Berufung ein. Der Kroate – wegen versuchten Mords in Mittäterschaft zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – zog seine Berufung jedoch kurz vor Beginn der Berufungsverhandlung wieder zurück.