Das Urner Obergericht hat den Erstfelder Barbetreiber vom Vorwurf freigesprochen, 2010 einen Killer auf seine Frau angesetzt zu haben. Einen abgeschwächten Schuldspruch gab es bei dem ihm auch vorgeworfenen Schuss auf einen Gast.
Das Gericht reduzierte die Strafe von 15 Jahren auf 2 Jahre und 4 Monate, wie der Vorsitzende des Obergerichts am Montagnachmittag in Altdorf verkündete.
Da der Beschuldigte bereits über vier Jahre in Untersuchungs- und Sicherungshaft war, hat er die Freiheitsstrafe bereits abgesessen. Er muss somit trotz der Verurteilung nicht mehr ins Gefängnis. Über eine Entschädigung für die Überhaft wird in einem separaten Verfahren entschieden.
Den Freispruch im Falle des angeblichen Auftragsmordes begründete das Gericht damit, dass die Motive und Indizien nicht mehr derart zwingend seien, dass nicht auch eine andere Tatvariante möglich sei, sagte der Vorsitzende des Obergerichtes. Der Beschuldigte sei deswegen aus Mangel an Beweisen freizusprechen.
Das Gericht geht aber davon aus, dass der Beschuldigte einen Schuss auf einen Gast abgegeben hat. Weil der Hauptbelastungszeuge nicht mehr vom Gericht befragt werden konnte, wurde der Milieuwirt aber nur noch der Gefährdung des Lebens und nicht mehr der versuchten Tötung schuldig befunden. Dazu kommen Waffendelikte.