Urteil gegen Bauherren von Gretzenbacher Tiefgarage aufgehoben

Im Strafprozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern sind die beiden Bauherren vom Solothurner Obergericht freigesprochen worden. Die erste Instanz hatte sie zu bedingten Freiheitsstrafen von je 20 Monaten verurteilt.

Bei dem Unglück kamen sieben Menschen ums Leben (Archiv) (Bild: sda)

Im Strafprozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern sind die beiden Bauherren vom Solothurner Obergericht freigesprochen worden. Die erste Instanz hatte sie zu bedingten Freiheitsstrafen von je 20 Monaten verurteilt.

Das Obergericht sprach die heute 67-jährigen Zwillingsbrüder von allen Vorwürfen frei. Die Bauherren und früheren Eigentümer der Überbauung „Staldenacker“ in Gretzenbach hatten gegen die Schuldsprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen appelliert.

Das Amtsgericht hatte die Brüder im Dezember 2010 der fahrlässigen Tötung, des fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.

In der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht hatte die Verteidigung auf Freisprüche plädiert. Der Oberstaatsanwalt verlangte eine Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile.

Beim Einsturz der Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das bisher grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.

Obergericht: „Gefahr nicht erkennen können“

Das Obergericht stellte bei der Urteilseröffnung fest, die beiden Angeklagten hätten zwar bereits 1990 gewusst, dass es Risse in der Tiefgaragendecke gegeben und zu viel Erde auf der Decke gelegen habe.

Sie hätten jedoch die Gefahr nicht abwenden können oder müssen. Sie hätten nicht gewusst, dass eine Einsturzgefahr bestanden habe. Das Gericht sprach von einer „unklaren Gefahrensituation“.

Die beiden Männer hätten sich auf Schreiben von Fachleuten berufen können. So seien sie unter anderem auf die Risse hingewiesen worden. Die Bauherren seien indes nicht vor einer möglichen Gefahr gewarnt worden. Ein pflichtwidriges Verhalten sei 1997 verjährt.

Nach den Freisprüchen will der Oberstaatsanwalt die schriftliche Begründung des Obergerichtes abwarten und danach entscheiden, ob er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wird. Die Verteidigung reagierte mit Genugtuung auf die Freisprüche.

Nächster Artikel