Urteil gegen jungen Aarauer wegen Auto-Brandanschlägen bestätigt

Das Aargauer Obergericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen einen 24-jährigen Schweizer bestätigt. Der Mann aus der linksautonomen Szene war vom Bezirksgericht Aarau 2012 wegen Brandstiftung an mehreren Autos verurteilt worden.

Das Aargauer Obergericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen einen 24-jährigen Schweizer bestätigt. Der Mann aus der linksautonomen Szene war vom Bezirksgericht Aarau 2012 wegen Brandstiftung an mehreren Autos verurteilt worden.

Das Obergericht wies die Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Die Rüge der Unangemessenheit der ausgefällten Sanktion sei unbegründet, heisst es im Urteil des Obergerichtes.

Der «Blick» berichtete am Dienstag über den noch nicht rechtskräftigen Entscheid des Obergerichtes. Das schriftliche Urteil liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor.

Das Bezirksgericht Aarau hatte den Schweizer im März 2012 wegen mehrfacher, teilweise versuchter Brandstiftung sowie wegen Sachbeschädigung verurteilt. Für ein Jahr muss er ins Gefängnis. Für zwei Jahre gewährte das Bezirksgericht den bedingten Vollzug; dies bei einer Probezeit von vier Jahren.

Auch das Obergericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2009 zwischen Mai und November im Wohnquartier Zelgli in der Stadt Aarau in sechs Fällen insgesamt sieben Autos der gehobenen Preisklasse angezündet hatte.

Der Schaden an den Autos beträgt gemäss Anklage 230’000 Franken. Der Sachschaden wegen Graffitis an mehreren Gebäuden beläuft sich auf 95’000 Franken. Die Brandserie hatte grosses Aufsehen erregt.

Der Mann hatte – wie bereits in der Untersuchungshaft – einzig eine versuchte Brandstiftung an zwei parkierten Autos gestanden. Die Fahrzeuge waren vor dem Haus des damaligen Präsidenten der SVP Aarau-Rohr gestanden.

Der Oberstaatsanwalt hatte vor dem Bezirksgericht für den Aarauer Studenten eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Der Mann habe aus «Hass auf politische Institutionen und Rechtspolitiker» gehandelt, sagte der Oberstaatsanwalt. Weil nur der Angeklagte das Urteil weiterzog, konnte das Obergericht keine höhere Strafe ausfällen.

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