Urteil im Bären-Streit zwischen Haribo und Lindt fällt im September

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Donnerstag mit einem Fall der besonderen Art auseinandergesetzt: Der deutsche Haribo-Konzern und der Schweizer Schokoladenproduzent Lindt streiten sich um den Markenschutz eines Teddybären.

Es geht um das Schicksal eines Bären. Ob derjenige aus Schoggi oder derjenige aus Gummi obsiegt - oder gar beide -, entscheidet sich im September. (Bild: sda)

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Donnerstag mit einem Fall der besonderen Art auseinandergesetzt: Der deutsche Haribo-Konzern und der Schweizer Schokoladenproduzent Lindt streiten sich um den Markenschutz eines Teddybären.

Im Kern des Streits, bei dem es auch um fünf Millionen Franken Schadenersatz geht, steht der BGH vor juristischem Neuland. Er muss entscheiden, ob ein handgreifliches Produkt wie der Lindt-Teddy die Rechte an einem als Marke geschützten Wort, «Goldbär» von Haribo, verletzen kann. Ja, meinte das Landgericht Köln: Der Lindt-Bär sei die materialisierte Wortmarke Haribos: von ähnlicher Gestalt und in Goldfolie gewickelt, ein Goldbär eben.

Nein, meinte dagegen das Oberlandesgericht Köln: Form, goldene Verpackung und rote Schleife der Schokoladenhohlfigur würden Konsumenten eher an den «Goldhasen» von Lindt denken lassen, als an bunte Gummibärchen. Zudem sei auf dem Bauch des Bären noch die Bezeichnung «Lindt-Teddy» aufgedruckt.

Lindt hofft auf Bundesrichter

Ob der BGH dies auch so sieht und beiden Bären in den Regalen des Handels eine Koexistenz einräumt, blieb in der mündlichen Verhandlung offen. Lindt darf aber ein klein wenig hoffen: Der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher verwies auf das Abgrenzungsproblem bei abstrakten Wortmarken gegenüber Bildmarken oder gar Produkten.

So sei der als Comic-Figur gezeichnete Haribo-Bär auf den Tüten der Süsswaren leicht von der Aufmachung des Lindt-Bären abzugrenzen. «Doch wie viele goldfarbenen Bären kann ein ‚Goldbär‘ erschlagen?», fragte Büscher mit Blick auf Haribos abstrakte Wortmarke und die zahlreichen Bärenfiguren im Süsswarenhandel.

Lindt will jedenfalls den im Hinblick auf Weihnachten 2011 eingeführten Teddy bis zum Vorliegen eines definitiven Urteils weiterhin weltweit vertreiben, wie eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage sagte. Dafür hat sie nun noch ein paar Monate Zeit; das Urteil soll am 23. September bekannt gegeben werden.

Auch schon um Osterhasen gestritten

Der Streit um den Lindt-Schokoladenteddy erinnert an die Auseinandersetzung um den Lindt-Schokoladenhasen, der ebenfalls in Goldfolie eingepackt ist. Vor zwei Jahren hatte Lindt & Sprüngli einen Patentstreit gegen die Confiserie Riegelein in Deutschland verloren. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte es damals abgelehnt, Riegelein den Verkauf eines Hasen zu verbieten, der dem Lindt-Goldhasen ähnlich sieht.

In Österreich hatte Lindt & Sprüngli mit der Durchsetzung seiner Markenrechte mehr Glück gehabt. Dort gab der Oberste Gerichtshof dem Schweizer Schokoladenhersteller recht und verbot der Firma Hauswirth, ihren in Goldfolie gehüllten Hasen mit Schleife zu vertreiben.

Das oberste EU-Gericht hatte Lindt & Sprüngli dagegen im Mai 2012 einen weitergehenden Schutz des Goldhasen verweigert. Das Unternehmen mit Sitz in Kilchberg ZH hätte den goldenen Hasen gerne auch ohne Lindt-Schriftzug und anderen Attributen als Marke schützen lassen.

Nächster Artikel