Urteil im Fall der widerrechtlichen Verhaftung eines Pfarrers

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen Einsatzleiter der Zürcher Stadtpolizei wegen Freiheitsberaubung sowie Amtsmissbrauchs verurteilt. Er hatte zusammen mit einem weiteren Polizisten einen reformierten Pfarrer widerrechtlich festgenommen.

Zwei Zürcher Stadtpolizisten (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen Einsatzleiter der Zürcher Stadtpolizei wegen Freiheitsberaubung sowie Amtsmissbrauchs verurteilt. Er hatte zusammen mit einem weiteren Polizisten einen reformierten Pfarrer widerrechtlich festgenommen.

Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Zürich und auferlegte dem Einsatzleiter eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 110 Franken. Auf eine zusätzliche Busse von 1500 Franken verzichtete das Gericht.

Der zweite an der Verhaftung beteiligte Stadtpolizist hatte kurz vor der Berufungsverhandlung den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung akzeptiert. Er hatte den Pfarrer auf einer Stadtzürcher Polizeiwache derart stark in eine Zelle gestossen, dass dieser auf den Boden fiel und sich erhebliche Knieverletzungen zuzog.

Kurz danach musste sich der Pfarrer auch noch einer erniedrigenden Leibesvisitation unterziehen. Der Polizeibeamte erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 150 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.

Identitätskarte im Auto vergessen

Der Einsatzleiter hatte im Juli 2007 die Festnahme des Pfarrers auf offener Strasse veranlasst. Der Theologe hatte sich zuvor in eine Kontrolle eines Drogenkonsumenten eingemischt und dabei die Fahnder harsch kritisiert. Die Polizisten forderten ihn daraufhin auf, sich auszuweisen.

Der Pfarrer hatte jedoch seine Identitätskarte im Auto seiner Freundin vergessen. Als die Partnerin kurz darauf am Tatort eintraf und die Papiere zeigen wollte, war es schon zu spät. Der Einsatzleiter hatte bereits die Festnahme des Pfarrers angeordnet, weil dieser sich geweigert hatte, die Hände aus der Hosentasche zu nehmen.

Unschuld beteuert

Der Verteidiger des Einsatzleiters forderte vor Obergericht einen Freispruch. Der Einsatzleiter machte geltend, er habe sich rechtmässig verhalten. Schliesslich habe es sich beim Pfarrer um einen starken und grossen Mann gehandelt. Dieser habe zudem nicht auf die Abmahnungen gehört. Eine Kontrolle auf offener Strasse sei nicht mehr möglich gewesen.

Das Gericht kam jedoch zum Schluss, der Beschuldigte habe das Opfer ohne gesetzliche Grundlage festgenommen. Spätestens nach dem Vorzeigen der Identitätskarte sei es nicht mehr angebracht gewesen, den Pfarrer in seiner Fortbewegungsfreiheit zu behindern. Noch offen ist, ob die Verurteilungen der beiden Polizisten auch berufliche Folgen nach sich ziehen werden.

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